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1999 | OriginalPaper | Buchkapitel

Tarifvertragsrecht

verfasst von : Professor Dr. jur. Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann

Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Was unter einem Tarifvertrag zu verstehen ist, ergibt sich aus einer Zusammenschau der §§ 1, 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2 TVG. Tarifvertrag im Sinne des TVG ist danach der schriftliche Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und einer oder mehreren Gewerkschaften zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien und zur Festsetzung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen und gemeinsame Einrichtungen der Vertragsparteien.

Metadaten
Titel
Tarifvertragsrecht
verfasst von
Professor Dr. jur. Wolfgang Hromadka
Frank Maschmann
Copyright-Jahr
1999
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-05830-5_3

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