2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Teil: Lotsverträge
verfasst von : Philipp Egler
Erschienen in: Seeprivatrechtliche Streitigkeiten unter der EuGVVO
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Eine weitere im maritimen Bereich tätige Berufsruppe bilden die Lotsen. Sie leisten ihren Dienst regelmäßig an Bord eines Schiffes ohne jedoch selbst Teil der Schiffsbesatzung zu sein. Je nach ihrem Einsatzbereich können Seelotsen in drei Untergruppen unterteilt werden. Allen Untergruppen ist gemein, dass ihre Aufgabe darin besteht, den Kapitän zu beraten. Im Zentrum dieser Beratungspflicht steht die Aufklärung des Kapitäns über Eigenarten und Gefahren eines bestimmten Gebietes sowie Verhaltensvorschläge für eine entsprechend angepasste Schiffsführung. Da beträchtliche Unterschiede in der rechtlichen Stellung dieser Untergruppen existieren, sollen die Gruppen der Seelotsen, der Überseelotsen und der Hafenlotsen getrennt dargestellt werden.