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1992 | Buch | 2. Auflage

Umwelthaftungsrecht

Bestandsaufnahme, Probleme, Perspektiven

verfasst von:  Feess-Dörr,  Prätorius,  Steger

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Zusammenfassung

Zusammenfassung
Zusammenfassung
Im November 1988 erteilte das Umweltbundesamt federführend für den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit dem Institut für Ökologie und Unternehmensführung an der European Business School, Oestrich-Winkel, den Auftrag, eine empirische Untersuchung über die bisherige Schadensregulierung im Umwelthaftungsbereich durchzuführen. Anlaß der vorliegenden Studie war ein Klärungsbedarf in der Beurteilung der bisherigen Regulierungspraxis von Schäden, die über den Umweltpfad verursacht wurden. Auch nach der Verabschiedung des Umwelthaftungsgesetzes am 10.12.1990 ist die Dokumentation und Interpretation historischer Schadensfälle von Interesse, weil die Auswirkungen des neuen Umwelthaftungsrechts nach wie vor höchst unterschiedlich beurteilt werden.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger

Einleitung

I. Grundlagen: Ökonomische und ökologische Rahmenbedingungen des Umwelthaftungsrechts
Zusammenfassung
Zu den mittlerweile wohl unbestrittenen Grundannahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung gehört, daß der Staat für die Tätigkeit der Unternehmen nicht nur einen rechtlichen und (wirtschafts-)politischen, sondern auch einen ökologischen Rahmen setzen muß. Die offenbare Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschen durch ein ungesteuertes industrielles Wachstum hat zu einem breiten Konsens für eine wirksame und vorsorgeorientierte Umweltschutzpoltik geführt. Anspruch und Wirklichkeit sind hier jedoch noch keinesfalls zur Deckung gebracht.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger
II. Anlaß und Zielsetzung der Studie
Zusammenfassung
Im November 1988 erteilte uns das Umweltbundesamt federführend für den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Auftrag, eine empirische Untersuchung über die bisherige Schadensregulierung im Umwelthaftungsbereich durchzuführen. Anlaß der vorliegenden Studie war ein Klärungsbedarf in der Beurteilung der bisherigen Regulierungspraxis von Schäden, die über den Umweltpfad verursacht wurden. Auch nach der Verabschiedung des Umwelthaftungsgesetzes am 10.12.1990 ist die Dokumentation und Interpretation historischer Schadensfälle von Interesse, weil die Auswirkungen des neuen Umwelthaftungsrechts nach wie vor höchst unterschiedlich beurteilt werden.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger
III. Aufbau der Untersuchung und Lesehinweise
Zusammenfassung
Entsprechend der dargelegten Zielsetzung besteht die Untersuchung aus drei Hauptteilen: Teil A enthält die Ergebnisse der empirischen Untersuchung der bisherigen Schadensregulierung im Umwelthaftungsrecht und einer Unternehmensbefragung. Teil B analysiert wichtige Fragen der Umwelthaftung auf der Grundlage der ökonomischen Theorie des Haftungsrechts sowie der Versicherungstheorie. Teil C dokumentiert Stellungnahmen zur Reform des Umwelthaftungsrechts.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger

Empirische Untersuchung bisheriger Schadensregulierungen im Umwelthaftungsrecht

Frontmatter
I. Falltypologien der bisherigen Schadensregulierungspraxis im Umwelthaftungsbereich
Zusammenfassung
Eine genauere Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes setzt zunächst eine begriffliche Bestimmung des Umwelthaftungsrechts voraus, womit allerdings nicht geringe Schwierigkeiten verbunden sind. In Anlehnung an die im aktuellen Schrifttum verwendete Begriffsbestimmung ist in der vorliegenden Untersuchung “unter Umwelthaftungsrecht die Gesamtheit aller Rechtsnormen zu verstehen, die den Ersatz von Schäden und von Vermögensaufwendungen zur Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen regeln, die durch eine vom Menschen verursachte Veränderung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit von Wasser, Boden oder Luft herbeigeführt wurden”.1
Feess-Dörr, Prätorius, Steger
II. Maßnahmen zur Bewältigung des Umwelthaftungsrisikos: Eine Unternehmensbefragung im Bereich der chemischen Industrie
Zusammenfassung
Mit der Unternehmensbefragung waren zwei einander ergänzende Ziele verbunden: Zum einen sollte die bisherige Schadensregulierungspraxis im Umwelthaftungsbereich aus der Sicht der Unternehmen dargestellt, zum anderen sollten die möglichen Maßnahmen zur Bewältigung der Umwelthaftungsrisiken erfragt werden, wobei die zur Diskussion stehende Reform des Umwelthaftungsrechts hier bereits mit einbezogen wurde.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger

Ökonomische Analyse des Umwelthaftungsgesetzes

Frontmatter
I. Einführung
Zusammenfassung
Seit die Regierungserklärung im März 1987 eine intensive Diskussion um die Reform des Umwelthaftungsgesetzes auslöste, nahm die Einbeziehung des genehmigten Normalbetriebs in die Gefährdungshaftung eine herausragende Stellung ein.l In der endgültigen und am 1.1.1991 in Kraft getretenen Version des UHG gilt die Gefährdungshaftung enumerativ für die in Anhang 1 genannten Anlagen (§ 1 UHG) auch dann, wenn der bestimmungsgemäße Betrieb eingehalten wurde. Dies bedeutet, daß die Einhaltung zugelassener Grenzwerte auch dann keinen Haftungsausschluß konstituiert, wenn keine anders geartete Verletzung der Sorgfaltspflichten nachgewiesen werden kann. Eine Sonderstellung nimmt der genehmigte Normalbetrieb allerdings dadurch ein, daß die Kausalitätsvermutung (§ 6 UHG) entfällt, sofern das Unternehmen nachweisen kann, daß die Emissionen im Rahmen der Genehmigung bleiben.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger
II. Allokationstheoretische Untersuchung der Verschuldens- und Gefährdungshaftung
Zusammenfassung
Da sich die Verschuldens- von der Gefährdungshaftung durch den Haftungsausschluß bei Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten (Sorgfaltspflichten) unterscheidet, müssen diese zunächst definiert werden. In der ökonomischen Theorie des Haftungsrechts wird idealiter davon ausgegangen, daß das pareto-optimale Sorgfaltsniveau einen Haftungsausschluß konstituiert.1 Das pareto-optimale Sorgfaltsniveau ist unter bestimmten Annahmen — deren wichtigste die vollständige Kompensation der Geschädigten ist — erreicht, sofern der Erwartungswert der Grenzschadensreduktion den Grenzkosten der Schadensprävention entspricht.2 Die ökonomische Theorie des Haftungsrechts, die anknüpfend an die grundlegende Arbeit von Calabresi3 inzwischen erhebliche Fortschritte gemacht hat,4 untersucht nun zunächst, welche Haftungsnorm unter den Nebenbedingungen der Risikoeinstellung und der Versicherbarkeit rationale Unternehmen zur Wahl des wohlfahrtsoptimalen Sorgfaltsniveaus bewegt. Im Falle der Risiko-Neutralität kann dabei auf die Berücksichtigung von Versicherungen verzichtet werden, da nur risiko-averse Unternehmen Versicherungsschutz nachfragen. Unter Risiko-Aversion verstehen wir schlicht, daß die Unternehmen eine sichere Auszahlung besser bewerten als eine unsichere Auszahlung gleichen Erwartungswerts.5
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III. Zur Versicherbarkeit von Schäden aus dem genehmigten Normalbetrieb
Zusammenfassung
Einleitend zu Teil B wurde darauf hingewiesen, daß die Versicherbarkeit von Umweltschäden aus dem genehmigten Normalbetrieb von weiten Teilen der Versicherungswirtschaft auch nach Verabschiedung des Umwelthaftungsgesetzes weiterhin bezweifelt wird. Einerseits wurde vermutet, daß die erforderliche Zuflligkeit fehle, weil solche Schäden aus genehmigten und damit sicheren Emissionen resultierten. Andererseits wurde darauf verwiesen, daß die Risiken für Unternehmen und Versicherungen unkalkulierbar seien, weil auch die Einhaltung aller Sorgfaltspflichten keinen Haftungsausschluß konstituiere. Da die allokationstheoretische Untersuchung der Verschuldens- und Gefährdungshaftung ergab, daß ausschließlich eine Gefährdungshaftung mit Versicherungsschutz pareto-effiziente Anreize setzen kann, kommt der Versicherbarkeit entscheidende Bedeutung zu.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger

Reform des Umwelthaftungsrechts — eine synoptische Darstellung relevanter Positionen

Frontmatter
I. Einführung
Zusammenfassung
In diesem abschließenden Teil soll dem Leser ein Überblick über die verschiedenen Positionen zum Umwelthaftungsrecht gegeben werden. Auch nach dem Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes am 1.1.1991 kann eine solche synoptische Darstellung eine wichtige Informations- und Orientierungsfunktion übernehmen, weil grundsätzliche Fragen um die Möglichkeiten und Grenzen des privatrechtlich begründeten Umweltschutzes nach wie vor offen sind. Mit dem Inkrafttreten des Umwelthaftungsgesetzes ist zunächst ein mehrjähriger Diskussionsprozeß zu einem ersten Abschluß gekommen. Welche der im folgenden dokumentierten Positionen relevanter Institutionen und Organisationen der Wirklichkeit am nächsten kommen, die Hoffnungen der Befürworter oder die Befürchtungen der Kritiker, wird die Zukunft erst zeigen können.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger
II. Das Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
Zusammenfassung
Die in der Regierungserklärung vom März 1987 enthaltene Absicht, eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung über den Bereich des Gewässerschutzes auch auf die Medien Boden und Luft auszudehnen, die damals noch mit der Vorstellung der Einführung einer obligatorischen Umwelthaftpflichtversicherung verbunden wurde, wurde mit der Verabschiedung des UmweltHG kurz vor Abschluß der vergangenen Legislaturperiode realisiert. Die Vorgeschichte führt insbesondere auf spektakuläre Umweltunfälle des Jahres 1986 zurück (etwa die Brandkatastrophe bei der Baseler Chemiefirma Sandoz mit der anschließenden Verschmutzung des Rheins).
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III. Positionen zur Reform des Umwelthaftungsrechts
Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat ihre “ grundsätzliche” Haltung zur Reform des Umwelthaftungsrechts in einem Antrag an den Deutschen Bundestag vom 22.03.1988 dargelegt. Darin wird die Notwendigkeit “umweltpolitischer Instrumente mit vorsorgender Wirkung, die die wirtschaftlichen Interessen für den Umweltschutz nutzbar machen”, betont.1
Feess-Dörr, Prätorius, Steger
IV. Ein zusammenfassender Vergleich
Zusammenfassung
Während die Wirtschaftsverbände und der HUK-Verband grundsätzlich keinen Handlungsund zusätzlichen Regelungsbedarf im Bereich der Umwelthaftung sehen, vertreten alle anderen hier dokumentierten Positionen die Auffassung, daß die Umwelthaftung einen wesentlichen Beitrag zu einem gerechten Schadensausgleich und darüber hinaus zu einer präventionsorientierten Umweltpolitik leisten kann. Die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien sowie die SPD betonen zudem die Eignung des Haftungsinstruments zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigeninteresses der Unternehmen am Umweltschutz und damit seine Marktkonformität. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN stellt als Grundkonzeption die einander ergänzenden Aufgaben einer individual-haftungsrechtlichen Gefährdungshaftung und eines öffentlich-rechtlichen Entschädigungssystems in den Vordergrund. Alle hier vertretenen Organisationen und Institutionen betonen dabei die Notwendigkeit der Durchsetzung des Verursacherprinzips.
Feess-Dörr, Prätorius, Steger
Backmatter
Metadaten
Titel
Umwelthaftungsrecht
verfasst von
Feess-Dörr
Prätorius
Steger
Copyright-Jahr
1992
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-663-06890-7
Print ISBN
978-3-409-27731-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-06890-7