1995 | OriginalPaper | Buchkapitel
Verjährung
verfasst von : Wolfgang Müller
Erschienen in: Das U.S.-amerikanische Leasingrecht nach Art. 2A Uniform Commercial Code
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Alle vertraglichen Ansprüche aus Leasingverträgen997 unterliegen — entsprechend dem Vorbild der kaufrechtlichen Regelung998 — nach § 2A-506(1) Satz 1 UCC einer einheitlichen999 Verjährung von vier Jahren1000, die die Parteien verlängern1001 oder auf einen Zeitraum von nicht weniger als einem Jahr verkürzen können. Das kaufrechtliche1002 Verbot, die Verjährung zu verlängern, ist bewußt nicht übernommen worden, um die Leasingparteien nicht zum vorschnellen Prozessieren zu zwingen und ihnen die Chance zu geben, eine Erledigung der Ansprüche abzuwarten1003, womit beim Leasingvertrag wegen der über einen längeren Zeitraum fortdauernden Rechtsbeziehungen eher zu rechnen ist als beim Kauf.