2008 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vertragsänderungen
Erschienen in: Das politische System der Europäischen Union
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Entstehung und Entwicklung der Integrationskonstruktion sind wesentlich geprägt durch die Schaffung, Ergänzung und Revision der Gründungsverträge: Auf der Grundlage entsprechender primärrechtlicher Vorgaben haben die Mitgliedstaaten nicht zuletzt auch die Bestimmungen zur institutionellen Architektur festgelegt, ergänzt und reformiert.
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Die Verfahren zur Vertragsänderung (Art. 48 EUV) sind deshalb sowohl von grundsätzlicher als auch — wie die langjährige Debatte um den Verfassungs- bzw. Reformvertrag dokumentiert
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— von aktueller Bedeutung für die Gestaltung des EU-Systems. Wenn auch das Regelwerk für dieses Vorgehen seit der Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft weitgehend gleich geblieben ist, so zeigt die Praxis doch erhebliche Variationen, die insbesondere bei der Vorbereitung der Regierungskonferenzen bis hin zum „Europäischen Konvent zur Zukunft Europas“ zu beobachten sind. Festzustellen sind aber auch einige Konstanten — so fällt insbesondere die durchgängig zentrale Rolle der Staats- und Regierungschefs bei der Vorbereitung und Verabschiedung der jeweiligen politischen Grundentscheidungen auf.
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