2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vertragsmanagement
verfasst von : Prof. Dr. Helmut Wannenwetsch
Erschienen in: Integrierte Materialwirtschaft und Logistik
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Bereits mit dem Eintritt in Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Verhandlungspartnern ein gesetzliches Schuldverhältnis mit teilweise sehr weitgehenden Pflichten. Aus diesem „vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis“ heraus können noch von keiner Seite irgendwelche einklagbaren primären Leistungspflichten abgeleitet werden. Beide Seiten sind also bis zum Ende der Vertragsverhandlungen völlig frei, ob sie den Vertrag abschließen wollen oder nicht. Es ergeben sich jedoch bereits sog. Sekundärpflichten, insbesondere Aufklärungs- und Schutzpflichten. Lange Zeit galten diese Sekundärpflichten lediglich gewohnheitsrechtlich.