2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vertragsmanagement
verfasst von : Helmut Wannenwetsch
Erschienen in: Integrierte Materialwirtschaft, Logistik und Beschaffung
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Rechte und Pflichten entstehen nicht erst dann, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auch im Vorfeld können die Beteiligten „Ansprüche“ (Was unter dem Begriff „Anspruch“ zu verstehen ist, wird vom Gesetzgeber in §194 BGB legal definiert.) gegeneinander besitzen. Bereits mit dem Eintritt in Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Verhandlungspartnern ein „gesetzliches Schuldverhältnis“ mit teilweise sehr weitgehenden Pflichten. Gesetzliches Schuldverhältnis bedeutet, dass das Gesetz rechtliche Beziehungen zwischen Parteien entstehen lässt und zwar unabhängig davon, ob sich die Parteien im Einzelfall in allen Einzelheiten darüber bewusst sind.