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23.10.2019 | Verwaltungsmanagement | Interview | Online-Artikel

"Innovation muss gelebt werden"

verfasst von: Anja Schüür-Langkau

3 Min. Lesedauer

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Interviewt wurde:
Christian Rupp

ist seit Januar 2019 Chief Innovation Officer bei der Mach AG in Lübeck und seit September Vorstandsmitglied des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums (NEGZ).  Er war zuletzt Sprecher der Plattform "Digitales Österreich" im Bundeskanzleramt und Sonderbeauftragter ­Digitalisierung in der Wirtschafts­kammer.

Die öffentliche Verwaltung muss Innovationen vorantreiben, die die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger sowie die der Beschäftigten in den Fokus stellen. Im Interview erläutert Christian Rupp, Chief Innovation Officer der Mach AG und des Joint Innovation Lab, wie die Verwaltung dabei unterstützt werden kann.

Sie sind zum Jahresanfang von Wien nach Lübeck gewechselt. Wie waren Ihre persönlichen Erfahrungen als Bürger mit der deutschen Verwaltung?

Christian Rupp: Meine ersten Erfahrungen waren besser, als es häufig dargestellt wird. Vom Einwohnermeldeamt wurde mir eine elektronische Terminvereinbarung angeboten, die ich dann auch genutzt habe. Diesen Termin konnte ich auch stornieren beziehungsweise verschieben. Auf dem Amt bin ich dann auf die Minute genau aufgerufen worden. Das hat perfekt funktioniert. 

Die weiteren Schritte waren dann allerdings papierbasiert. Ich bekam eine Papiermeldebestätigung. Dieser Prozess läuft in Österreich schon komplett online. Dort kann ich mich über Smartphone oder PC elektronisch ummelden und erhalte eine elektronisch unterschriebene Meldebestätigung, die fälschungssicherer ist als ein Papierdokument. Einen solchen durchgehend digitalen Prozess gibt es neben Österreich auch in Estland, in Deutschland bisher noch nicht.

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Sie haben in Österreich das Projekt „Digitales Österreich“ maßgeblich mitentwickelt und vorangebracht. Lohnt sich ein Blick ins Ausland?

Auf jeden Fall, auch wenn sich Projekte aus Österreich und Estland sicher nicht eins zu eins übertragen lassen. Aber auch Österreich ist ein föderales Land mit neun Bundesländern und über 2.000 Kommunen. Die digitale Entwicklung ist dabei von der Bereitschaft zur Collaboration, wie es neudeutsch heißt, geprägt. Diese Grundhaltung zur Kooperation vermisse ich in Deutschland etwas. Es gibt zwar sehr viele Leuchtturmprojekte. Aber die prinzipielle Bereitschaft, etwas zu übernehmen, das jemand anderes entwickelt hat, ist nicht immer vorhanden. 

In Österreich haben wir eine Koordinations- und Kooperationsplattform aufgebaut, die genau dies ermöglicht. Wir haben in Arbeitskreisen, an denen Vertreterinnen und Vertreter aus allen Bereichen beteiligt waren, die Probleme identifiziert und die Standards für die Länder, Kommunen und Ministerien einheitlich definiert. Das Referenzdokument war dann für die Ministerien und Länder verpflichtend und die Kommunen konnten die Musterprojekte eins zu eins verwenden.

Die Erfahrungen aus Österreich haben gezeigt, dass Standards mit Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam entwickelt werden müssen. Wenn jeder seinen eigenen Schrebergarten bewirtschaftet, funktioniert es nicht. Es gibt in Europa nur ein Datenschutzgesetz, und da kann die Interpretation in Deutschland nicht in jedem Bundesland anders sein. Wer bei der Digitalisierung vorankommen will, muss flächendeckende Lösungen entwickeln, offene Module, die alle nutzen können, bereitstellen und den Mut haben, digitale Projekte anzugehen und sie nach der technischen Umsetzung auch wirklich zu nutzen. Also nicht erst unzählige Studien und Gutachten verfassen, sondern einfach loslegen.

Der Umsetzungstermin des Onlinezugangsgesetzes (OZG) rückt näher. Spüren Sie schon einen Ruck, der durch die Verwaltungen geht, um bei der Digitalisierung schneller voranzukommen?

Der Diskussionsprozess hat begonnen. Es bekommen zwar schon mehr Kommunen mit, was zu tun ist, aber dem Gros der Kommunen ist noch nicht klar, wie das OZG jetzt umgesetzt werden soll. Wichtig ist, dass durch den Zeitdruck nicht nur nach außen hin eine digitale Lösung aufgesetzt wird, in der ein elektronischer Antrag ausgedruckt und in ein anderes System händisch wieder eingegeben wird, sondern dass die Prozesse ganzheitlich, medienbruchfrei digitalisiert werden. Ohne umfassendes Prozessmanagement kann es keine erfolgreiche effiziente Digitalisierung geben.

Lesen Sie das vollständige Interview in der innovativen Verwaltung 10/2019.

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