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29.01.2018 | Verwaltungsmanagement | Nachricht | Online-Artikel

TÜV für E-Government

verfasst von: Hergen H. Riedel

1:30 Min. Lesedauer

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Landkreise fordern eine nationale Prüfung neuer Rechtsvorschriften auf ihre Digitaltauglichkeit. Aber: Beim E-Government sollte der Bund nur den Rahmen vorgeben und Landkreise selbstständig belassen.

Bis heute sind nur wenige E-Government-Angebote bundesweit verfügbar. Der Deutsche Landkreistag fordert daher in seinem Positionspapier nicht nur eine beschleunigte Digitalisierung der Verwaltung, sondern auch konkret einen E-Government-TÜV. Diese Einrichtung, angesiedelt beim Nationalen Normenkontrollrat, könnte die Digitalisierung beschleunigen, indem sie entsprechende neue Rechtsvorschriften auf die Digitaltauglichkeit prüfe. Die Vorschriften seien mitverantwortlich für das rückständige E-Government.

Bund setzt Standards

Auch in anderer Hinsicht weist der Landkreistag dem Bund nur die Rolle zu, Rahmenbedingungen vorzugeben. So seien Länder und Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu unterstützen. Die Eigenständigkeit der Länder-Portale müsse unberührt bleiben. Landkreistags-Vizepräsident Landrat Joachim Walter: "Daher muss sich der Bund auf die erforderlichen Standardsetzungen konzentrieren. Portale ohne Anbindung an die jeweiligen kommunalen Fachverfahren sind weitgehend wirkungslos." Dabei sei besonders auf die Schnittstellen zu kommunalen Systemen zu achten.

Once-Only-Prinzip der Datenzugänge

Der Bund hat Rahmenbedingungen zu schaffen, damit etwa der neue Personalausweis oder die Zertifikate der elektronischen Steuererklärung nutzbar sind. Das gelte insbesondere auch für mobile Anwendungen per Smartphone. Der Bund sollte zudem die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das Once-Only-Prinzip schaffen. So seien Datenbanken für alle Verwaltungen erreichbar. Das Prinzip solle zudem gewährleisten, dass, so Walter, "die Behörden verpflichtet sind, auf vorhandene Daten des Betroffenen aus elektronischen Registern zurückzugreifen. Nicht mehr der Bürger oder das Unternehmen sollten Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge vorlegen müssen, sondern diese sollten von der jeweiligen Behörde direkt in einem elektronischen Register abgefragt werden."

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