2002 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vor Sonderausgaben zu berücksichtigende Beträge; Verlustabzug
verfasst von : Jürgen Groels
Erschienen in: Einkommensteuer II
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Verluste, die ein Steuerpflichtiger bei der Ermitüung des Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) nicht ausgleichen kann, können im Wege des Verlustabzugs geltend gemacht werden. Die Vorschrift handelt sonnt von der Berücksichtigung von Verlusten, die nicht durch andere positive Einkünfte desselben Veranlagungszeitraumes verrechnet werden können.