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1980 | OriginalPaper | Buchkapitel

Voraussetzungen

verfasst von : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk

Erschienen in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Voraussetzung für die Streitverkündung ist, daß ein Rechtsstreit anhängig geworden und nicht endgültig erledigt ist. Die Streitverkündung kann also frühestens gleichzeitig mit der Klageerhebung erfolgen. Spätestens muß die Streitverkündung vor der rechtskräftigen Entscheidung erklärt werden. Im Mahnver fahren kann eine Streitverkündung nicht erfolgen (1).

Metadaten
Titel
Voraussetzungen
verfasst von
Thomas Bohl
Walter Döbereiner
Archibald Graf Keyserlingk
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-89737-4_39