1980 | OriginalPaper | Buchkapitel
Voraussetzungen
verfasst von : Thomas Bohl, Walter Döbereiner, Archibald Graf Keyserlingk
Erschienen in: Die Haftung des Ingenieurs im Bauwesen
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Voraussetzung für die Streitverkündung ist, daß ein Rechtsstreit anhängig geworden und nicht endgültig erledigt ist. Die Streitverkündung kann also frühestens gleichzeitig mit der Klageerhebung erfolgen. Spätestens muß die Streitverkündung vor der rechtskräftigen Entscheidung erklärt werden. Im Mahnver fahren kann eine Streitverkündung nicht erfolgen (1).