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2017 | OriginalPaper | Buchkapitel

10. Vorschlags- und Schutzrechtswesen im Entwicklungsprojekt

verfasst von : Josef Schlattmann, Arthur Seibel

Erschienen in: Aufbau und Organisation von Entwicklungsprojekten

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Technische Neuerungen leben von neuen Ideen. Für ein erfolgreiches Produkt sind zahlreiche davon nötig. In diesem Kapitel geht es vor allem um solche Ideen, die von den Mitarbeitern des eigenen Betriebs stammen, und zwar unter folgenden zwei Gesichtspunkten: Gewinnung von Ideen, insbesondere über das betriebliche Vorschlagswesen, sowie Vergütung von Ideen, als Verbesserungsvorschläge oder aber als Erfindungen; zu letzteren gehören die Grundlagen des Patentrechts und der Erfindervergütung.

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Literatur
Zurück zum Zitat Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) vom 25. Juli 1957, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521). Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbErfG) vom 25. Juli 1957, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2521).
Zurück zum Zitat Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20. Juli 1959, Nr. 11 der Richtlinie neu gefasst am 1. September 1983. Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst vom 20. Juli 1959, Nr. 11 der Richtlinie neu gefasst am 1. September 1983.
Metadaten
Titel
Vorschlags- und Schutzrechtswesen im Entwicklungsprojekt
verfasst von
Josef Schlattmann
Arthur Seibel
Copyright-Jahr
2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-49548-3_8

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.