2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Erschienen in: Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Verlag: Gabler
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Die Wahrung der Unabhängigkeit imd Unbefangenheit gehört zu den grundlegenden Berufspflichten für alle Abschlussprüfer.
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Zur Sicherung der Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Abschlussprüfers existieren in Deutschland neben dem Grundsatz, dass ein Wirtschaftsprttfer nicht Abschlussprüfer sein darf, wenn Beziehungen vorliegen, nach denen Besorgriis der Befangenheit besteht, weitere nebeneinander stehende Vorschriften und kein einheitliches Rahmenkonzept, wie dies bspw. bei den Vorschriften der IF AC und der EU-Kommission der Fall ist. Die US-amerikanischen Vorschriften verfolgen einen kasuistischen Ansatz. Im Folgenden werden die deutschen Vorschriften denen der IF AC, der EU-Kommission und den Vorschriften aus den USA anhand der vier Risikoarten, die sich international herausgebildet haben,
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einander kritisch gegenüber gestelit und klassifiziert. Die Risikoarten sind:
a)
Eigeninteresse und Einschüchterung (Self-Interest and Intimidation Threat),
b)
Selbstprüfimg (Self-Review Threat),
c)
Parteilichkeit (Advocacy Threat) und
d)
erh5htes Vertrauens (Familiarity Threat).
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