2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vorsteuerabzug
Erschienen in: Umsatzsteuer intensiv
Verlag: Gabler
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Die Eheleute S und T sind Miteigentümer eines Baugrundstückes zu 1/4 (S) bzw. 3/4 (T). Sie errichten ein Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke. Die Rechnungen der Handwerker lauten auf „Eheleute S und T “. S ist Arbeitnehmer und nebenberuf ich als Fachbuchautor selbständig tätig. Das von S für die Nebentätigkeit genutzte Arbeitszimmer umfasst 12 % der Gesamtnutzf äche des Hauses. S macht in der Umsatzsteuer-Erklärung 12 % der Vorsteuer aus den Baukosten geltend. Das Finanzamt versagt den Vorsteuerabzug, da nicht S, sondern die Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaf Empfänger der Bauleistungen gewesen sei. Das Finanzgericht gewährt den Vorsteuerabzug zu (1/4 von 12 % =) 3 %. Der BFH hat die Streitfrage dem EuGH vorgelegt.