1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Welche Leistungen des Bauunternehmers sind regelmäßig in einem Pauschalpreis enthalten, welcher für die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Bauherr Glücklich möchte sich ein Haus bauen. Dazu wendet er sich an den Bauunternehmer Bissig. Glücklich und Bissig vereinbaren für die Errichtung des Hauses einen Pauschalpreis. In die AGBs des Bissig sind vertragliche Bauleistungen in einem Katalog von Aufschließungskosten eingeschoben (wie z.B. Aushub und Verfüllung der Baugrube). Als Glücklich nach der Fertigstellung des Hauses die Schlußrechnung erhält, muß er sich wundern. Diese ist deutlich höher als der vereinbarte Pauschalpreis. Diese Erhöhung geht auf die „Aufschließungskosten” zurück. Glücklich verweigert, diese Aufschließungskosten zu übernehmen. Vielmehr meint er, daß sämtliche Kosten durch die Vereinbarung des Pauschalpreises erfaßt wären.