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1998 | OriginalPaper | Buchkapitel

Welche Leistungen des Bauunternehmers sind regelmäßig in einem Pauschalpreis enthalten, welcher für die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde?

verfasst von : Jürgen Rilling

Erschienen in: Baurechtsberater Bauunternehmer

Verlag: Vieweg+Teubner Verlag

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Bauherr Glücklich möchte sich ein Haus bauen. Dazu wendet er sich an den Bauunternehmer Bissig. Glücklich und Bissig vereinbaren für die Errichtung des Hauses einen Pauschalpreis. In die AGBs des Bissig sind vertragliche Bauleistungen in einem Katalog von Aufschließungskosten eingeschoben (wie z.B. Aushub und Verfüllung der Baugrube). Als Glücklich nach der Fertigstellung des Hauses die Schlußrechnung erhält, muß er sich wundern. Diese ist deutlich höher als der vereinbarte Pauschalpreis. Diese Erhöhung geht auf die „Aufschließungskosten” zurück. Glücklich verweigert, diese Aufschließungskosten zu übernehmen. Vielmehr meint er, daß sämtliche Kosten durch die Vereinbarung des Pauschalpreises erfaßt wären.

Metadaten
Titel
Welche Leistungen des Bauunternehmers sind regelmäßig in einem Pauschalpreis enthalten, welcher für die Errichtung eines Hauses vereinbart wurde?
verfasst von
Jürgen Rilling
Copyright-Jahr
1998
Verlag
Vieweg+Teubner Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-91828-4_62

    Marktübersichten

    Die im Laufe eines Jahres in der „adhäsion“ veröffentlichten Marktübersichten helfen Anwendern verschiedenster Branchen, sich einen gezielten Überblick über Lieferantenangebote zu verschaffen.