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Erschienen in: Bankmagazin 7/2013

01.07.2013 | Politik + Recht

Widerrufsbelehrung nach altem Muster

verfasst von: Dr. Claudius Arnold

Erschienen in: Bankmagazin | Ausgabe 7/2013

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Auszug

Im Verbraucherkreditvertrag vom 13. Dezember 2004 belehrte die Sparkasse den Darlehensnehmer über sein Widerrufsrecht. Sie hielt sich dabei an das Muster nach § 14 der BGB-Informationsverordnung in der bis zum 7. Dezember 2004 geltenden Fassung, in der noch von „Vorbereitung und Abschluss des Darlehensvertrags“ und nicht, wie in der seit dem 8. Dezember 2004 maßgebenden Fassung, von „Vorbereitung oder Abschluss des Darlehensvertrags“ die Rede ist. Mit dem Darlehen wurden die Prämien für zwei Versicherungen als Bestandteil einer so genannten Sicherheits-Kompakt-Rente bezahlt. Im Abschnitt „Finanzierte Geschäfte“ enthält die Belehrung den Hinweis auf die Folgen des Widerrufs bei der Finanzierung eines Grundstückserwerbs oder der Überlassung einer Sache. Der Kreditnehmer widerrief den Darlehensvertrag am 28. Januar 2010. Er meint, die Belehrung sei nicht ordnungsgemäß, sodass die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht begonnen habe. Beim Oberlandesgericht Bamberg (Urteil vom 25. Juni 2012, Az. 4 U 262/11) fand er damit kein Gehör. Die Verwendung des alten Musters, das erst wenige Tage vor dem Vertragsschluss geändert wurde, beruht auf einem Versehen und bedeutet keinen Eingriff der Sparkasse in den neuen Mustertext. Auch war dem Darlehensnehmer klar, dass er weder ein Grundstück noch die Überlassung einer Sache finanziert, sodass die Belehrung über die Widerrufsfolgen ihn nicht irreführen konnte.

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Metadaten
Titel
Widerrufsbelehrung nach altem Muster
verfasst von
Dr. Claudius Arnold
Publikationsdatum
01.07.2013
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
Erschienen in
Bankmagazin / Ausgabe 7/2013
Print ISSN: 0944-3223
Elektronische ISSN: 2192-8770
DOI
https://doi.org/10.1365/s35127-013-0199-8

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