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1980 | OriginalPaper | Buchkapitel

Ziele der Urteilsprozesse im Wirtschaftlichen Prüfungswesen und Zielerreichung

verfasst von : Ulrich Leffson

Erschienen in: Wirtschaftsprüfung

Verlag: Gabler Verlag

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Die in den Urteilsprozessen gewonnenen Urteile sollen Informationen liefern oder „Informationen, deren Verläßlichkeit von ihren Empfängern bezweifelt werden könnte“1, Vertrauenswürdigkeit verleihen. Urteile, auf die der an der Urteilsabgabe Interessierte nicht vertrauen kann, sind für ihn wertlos. Diese Aussage ist so selbstverständlich, daß sie keiner besonderen Erörterung bedarf. Hingegen bedarf es der Erörterung, wann ein Urteil vertrauenswürdig ist. Die notwendigen Voraussetzungen der Vertrauenswürdigkeit sind: (1)Urteilsfähigkeit des Urteilenden,(2)Urteilsfreiheit des Urteilenden,(3)sachgerechte Urteilsbildung.

Metadaten
Titel
Ziele der Urteilsprozesse im Wirtschaftlichen Prüfungswesen und Zielerreichung
verfasst von
Ulrich Leffson
Copyright-Jahr
1980
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-12860-1_2

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