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2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Zielsetzung, Hypothese und konzeptionelle Vorarbeiten

verfasst von : Marcus Oehlrich

Erschienen in: Wissenschaftliches Arbeiten und Schreiben

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Das wissenschaftliche Schreiben beginnt mit der Aufstellung einer Hypothese, d. h. einer überprüfbaren Behauptung. Alle Typen wissenschaftlicher Arbeiten – mit Ausnahme der Klausur und des Protokolls – unterscheiden sich somit grundlegend von dem etwa in der sekundären Bildung oft eingesetzten Essay, in dem ein zumeist breit definiertes Thema (z. B. „Geschichte des Europäischen Währungssystems“) ergebnisoffen dargestellt wird. Die Forderung nach einer überprüfbaren Hypothese stellt eine der wesentlichen Grundlagen der Wissenschaftstheorie dar, ohne deren Befolgung der rasante Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht möglich gewesen wäre.

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Fußnoten
1
Zur Bedeutung der Hypothese für das wissenschaftliche Arbeiten vgl. allgemein Heister/Weßler-Poßberg 2011, S. 136 f.; Schimmel/Weinert/Basak 2011, S. 98; Ebel/Bliefert 2009, S. 87.
 
2
Zur besseren Lesbarkeit bietet es sich an, Eigennamen (Nachnamen) im Text in Kursivschrift bzw. in Kapitälchen zu setzen. Dabei ist zu beachten, dass das deutsche „ß“ in vielen Schriftarten nicht als Versalie existiert. Der Name Wießner muss in Kapitälchen also Wiessner geschrieben werden.
 
3
Vgl. übergreifend Bryman/Bell 2015, S. 19–44.
 
4
Popper 1984, S. 256.
 
5
Veränderte Eigennamen (z. B. „Poppers Forderung“ oder „die Popper’sche Theorie“) werden, anders als in Fußnote 1 dargestellt, nicht in Kapitälchen gesetzt.
 
6
Ebenso Turabian 2013, S. 18 f.
 
7
Bail-out (engl. „aus der Klemme helfen“) bezeichnet den Vorgang der Schuldenübernahme und Tilgung oder Haftungsübernahme durch Dritte. Im Falle der Eurokrise wäre dies die Rettung Not leidender Staaten durch andere Staaten des Eurosystems.
 
8
Vgl. zu Letzterem Schimmel/Weinert/Basak 2011, S. 28. Dies begründet auch, warum Theisen 2013 der empirischen Forschung nur zwei Seiten widmet (S. 104 f.).
 
9
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Exkurse generell verboten wären. Einigkeit scheint zwar insofern darüber zu bestehen, dass Exkurse sparsam eingesetzt werden sollten (so Theisen 2013, S. 193 f.; Schimmel/Weinert/Basak 2011, S. 129). Was unter „sparsam“ zu verstehen ist, wird jedoch objektiv nicht zu beantworten sein, weshalb hier der Betreuer zurate gezogen werden sollte.
 
10
Vgl. hierzu Heister/Weßler-Poßberg 2011, S. 73, die auch auf den Unterschied zum unternehmensbezogenen Projektbericht hinweisen.
 
11
Vgl. Theisen 2013, S. 217; Schimmel/Weinert/Basak 2011, S. 90 (Fußnote 306).
 
12
Als Kolloquium wird mitunter auch die Verteidigung der Arbeit bezeichnet, vgl. Heister/Weßler-Poßberg 2011, S. 231 f.
 
13
Nach Heister/Weßler-Poßberg 2011, S. 111.
 
14
Vgl. Theisen 2013, S. 36–43 .
 
15
Nur im absoluten Ausnahmefall ist es möglich, eine Prüfungsunfähigkeit nachträglich zu berücksichtigen. Vgl. Niehues/Fischer/Jeremias 2014, S. 119 m. w. N.
 
16
So dürften viele Plagiate aufgrund mangelnder Zeitplanung entstanden sein. Vgl. Bamforth 2013, S. 48.
 
Metadaten
Titel
Zielsetzung, Hypothese und konzeptionelle Vorarbeiten
verfasst von
Marcus Oehlrich
Copyright-Jahr
2019
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-58204-6_2

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