1985 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zinsen und Provisionen
verfasst von : Manfred Obermüller
Erschienen in: Die Bank im Konkurs und Vergleich ihres Kunden
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Weder die Zahlungseinstellung noch der Konkursantrag, der Erlaß eines allgemeinen Veräußerungsverbots oder die Anordnung einer Sequestration hindern das Anlaufen von Zinsen auf Forderungen, die sich gegen den künftigen Gemeinschuldner richten182. Im Konkurs können die bis zur Eröffnung anfallenden Kontokorrentzinsen im gleichen Range wie die Hauptforderung geltend gemacht werden (§ 62 KO). Ebenso sind die Kontokorrentzinsen im Anschlußkonkurs zu behandelnobwohl gem. § 107 Abs. 2 VglO bestimmte vom Tage der Konkurseröffnung zu berechnende Fristen im Falle eines Vergleichsverfahrens vom Tage der Eröffnung dieses Verfahrens zu berechnen sind.