1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zivilrecht und Umweltschutz
verfasst von : Stephan Panther
Erschienen in: Ökonomische Probleme des Zivilrechts
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Shavell hat im 12. Kapital seiner Monographie zur ökonomischen Analyse des Haftungsrechts zwei sehr brauchbare Unterscheidungsmerkmale regulatorischer Instrumente zur Kontrolle sozialer Risiken eingeführt.1 Er unterscheidet zum einen zwischen Instrumentarien, die ex ante, vor dem Eintritt eines Schadens, ansetzen, und solchen, die ex post, nach Eintritt des Schadens, eingreifen. Zum anderen klassifiziert er sie in solche, die auf staatliche Initiative hin angewandt werden, und solche, die durch private Initiative in Gang gesetzt werden. Im bundesdeutschen Umweltrecht werden bisher vor allem ex ante ansetzende, staatlich initiierte Kontrollmechanismen eingesetzt. Allen voran steht dabei nach wie vor das unmittelbar regelnde Eingreifen in den Produktionsprozeß mit Hilfe von behördlichen Genehmigungen. Im Abwasserabgabengesetz hat man sich für eine Emissionssteuerlösung entschieden. Emissionslizenzen und verwandte Konzepte haben hingegen, im Gegensatz zu den USA, kaum in die bundesrepublikanische Umweltpolitik Einzug gehalten. Das Zivilrecht stellt der Gesellschaft hingegen ausschließlich privat initiierte Instrumentarien zur Verfügung. Ex ante setzen dabei der Vertrag, aber auch Unterlassungs-, Beseitigungs- und Ausgleichsansprüche an, ex post hingegen Haftungsregeln. Die öffentliche Diskussion der letzten Jahre hat sich vor allem mit letzteren beschäftigt. Sie stehen auch im Mittelpunkt dieses Referats. Zunächst soll jedoch ein kurzer Blick auf die ex ante eingreifenden Mittel des Zivilrechts geworfen werden.