2019 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zur Einführung: Was können und dürfen Musikwissenschaft und Musikverlage künftig (noch) voneinander erwarten?
verfasst von : Jan Hemming
Erschienen in: Beiträge zur Jahrestagung der Gesellschaft für Musikforschung in Kassel 2017
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Jedes Mal, wenn am Sonntagabend die Titelmusik des Tatorts von Klaus Doldinger gespielt wird, fließt Geld, und zwar in Form von Lizenzzahlungen, die über ein komplexes Geflecht aus Verwertungsgesellschaften und auch Musikverlagen abgewickelt werden. Das muss man sich einmal vorstellen: da komponiert jemand Anfang der 1970er-Jahre diese Musik, hat die Arbeit seit Jahrzehnten abgeschlossen, und verdient immer noch daran! Ist das eigentlich gerechtfertigt? Oder wäre es nicht angemessener gewesen, Doldinger wäre mit einer einmaligen Zahlung für die einmal geleistete Arbeit entlohnt worden? Diese Art des ‘work for hire’ ist im europäischen Urheberrecht – anders als in den USA – nicht einmal vorgesehen. Ein Autor kann seine Urheberschaft nicht abtreten, sondern lediglich die Nutzung seiner Werke lizensieren. Nochmal: Warum ist das eigentlich so? Und ist es richtig so?