2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zwischenberichterstattung
verfasst von : Harald E. Roggenbuck
Erschienen in: Rechnungslegung für Banken nach IFRS
Verlag: Gabler Verlag
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Bis vor einem Jahrzehnt wurde die Zwischenberichterstattung in den deutschen Anforderungen zur externen Rechnungslegung eher stiefmütterlich behandelt. Die gesetzlichen Anforderungen per se beschränken sich
1
sogar noch in der neuen, am 21. Juni 2002 bekannt gemachten Fassung des Börsengesetzes (BörsG)
2
auf das seit 1988 bestehende kleinstmögliche Anspruchsniveau eines Halbjahresberichts, indem nach § 40 BörsG Unternehmen, deren Aktien im „Amtlichen Markt“ zugelassen sind, lediglich verpflichtet werden, innerhalb eines Geschäftsjahres einen einzigen Zwischenbericht zu veröffentlichen. Für Unternehmen, deren Aktien im „Geregelten Markt“ zugelassen sind, fehlt in der Gesetzesgrundlage sogar diese „Minimalanforderung“. Auch die Börsenzulassungsverordnung (BörsZulV)
3
knüpft nur an dieser Minimalpublizität an, konkretisiert aber den Zeitraum und Zeitpunkt, indem nach § 53 BörsZulV der Zwischenbericht eine Beurteilung ermöglichen muss, wie sich die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres entwickelt hat. Gleichwohl ist die heutige Erwartung an eine Quartalsberichterstattung kein neues Gedankengut, sondern wurde bereits im Jahre 1873 gegenüber Banken und Versicherungen auf einer Tagung des Vereins für Socialpolitik gefordert.
4