2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 17 Personalvertretungsrecht
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Das Personalvertretungsrecht regelt die Mitbestimmung und Mitwirkung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Das Personalvertretungsrecht der Bundesbediensteten ist im Bundespersonalvertretungsgesetz von 1974 geregelt, das der Bediensteten in Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden in den 16 Landespersonalvertretungsgesetzen. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung für die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen. Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zum Erlass von Rechtsvorschriften über die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder, Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen. Von diesem Recht hat er Gebrauch gemacht. Das Bundespersonalvertretungsgesetz enthält in den §§ 94 bis 106 Rahmenvorschriften für die Gesetzgebung der Länder und in den §§ 107 bis 109 unmittelbar für die Landesgesetzgeber geltende Bestimmungen.