2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 16 Betriebsverfassungsrecht
verfasst von : Wolfgang Hromadka, Frank Maschmann
Erschienen in: Arbeitsrecht Band 2
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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BetrVG, SprAuG, EBRG, WahlO.
Die Mitbestimmung im Betrieb – die Betriebsverfassung – regeln drei Gesetze und zwei Verordnungen. Die wichtigsten Vorschriften enthält das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es wird ergänzt durch die Wahlordnung, die die Einzelheiten der Betriebsratswahlen regelt. Das Sprecherausschussgesetz (SprAuG) behandelt die Betriebsverfassung für die leitenden Angestellten. Auch dazu gibt es eine Wahlordnung. Für die Beteiligung der Arbeitnehmer in Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind, gilt zusätzlich das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG).