2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
9. Kapitel: Zusammenfassung und Bewertung der Ergebnisse; Ausblick
verfasst von : Tobias Voigt
Erschienen in: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Obwohl die Ärzteschaft in verschiedenen Definitionsversuchen das Angebot und die Erbringung von Individuellen Gesundheitsleistungen an konkrete inhaltliche Erfordernisse anknüpfen wollte, ist allen rund 386 derzeit identifizierbaren IGeL nur ein einziges Wesensmerkmal gemein: Die normativ-formelle Ausgrenzung der Methoden aus dem Leistungsspektrum der GKV. Auch wenn die Leistungen der GKV abschließend im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beschrieben sind (vgl. § 87 Abs. 1, 2 SGB V), gehen die für IGeL konstitutiven Leistungsausschlüsse auf ganz unterschiedliche normative Grundlagen des SGB V zurück.