1982 | OriginalPaper | Buchkapitel
ADS Güterversicherung 1973
verfasst von : Dr. Heiko Ohling
Erschienen in: Handbuch Export — Import — Spedition
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Der Grundsatz des § 28 ADS, daß alle Gefahren gedeckt sind, gilt gemäß ADS Güterversicherung 1973 weiter. Die englische Seeversicherung, nach der im allgemeinen nur ganz bestimmte Risiken eingeschlossen sind, wird erst gleichwertig, wenn die Institute Cargo Clauses (All Risks) zugrunde liegen. Eingeschränkt wird der Grundsatz der Ziffer 1.1.1 durch einen Katalog ausgeschlossener Gefahren (1.1.2.1 bis 1.1.2.4). Jedoch werden diese Risiken auf Grund neuer DTV-Klauseln durch besondere Einschlußklauseln gegen Zusatzprämie mitversichert, aber mit Ausnahme von Beschlagnahme.