Der User muss feststellen, ob seine Netzanbindung, Hardware und Software zur Übermittlung der E-Bilanz geeignet ist. Die Anforderungen an die Hardware hängen von der eingesetzten Software ab. Die E-Bilanz wird in der Regel nicht zu neuen Softwareanforderungen an die Hardware führen. Das Hauptaugenmerk für den User wird sich daher auf die eingesetzte Software und die verwendete Softwareversion richten. Unter www.esteuer.de existiert eine Liste von Softwareanbietern, die gegenüber der Behörde geäußert haben, dass ihre Produkte E-Bilanz-fähig sind. Die Aufnahme in diese Liste setzt nicht voraus, dass alle die dort genannten Produkte die kompletten DFÜ-Übermittlungsmöglichkeiten anbieten. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Software muss neben XBRL auch die Einbindung der ERiC-Schnittstelle unterstützen, denn die Daten werden mittels dieser Einbindung im System des Anwenders der ERiC-Prüfung unterzogen, verschlüsselt und schließlich übermittelt. Wer zweifelt, ob er mit seiner Software E-Bilanzen übermitteln kann, fragt am besten direkt beim Anbieter nach. Wenn eine Buchhaltungssoftware nicht E-Bilanz-fähig ist, aber dennoch weiter genutzt werden soll, müssen die Daten aus dem Buchhaltungssystem in Übermittlungssoftware eingegeben werden.
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