2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Anwendung gleicher verfassungsrechtlicher Standards auf Altmitglieder und Bewerberstaaten
verfasst von : Michael Rötting
Erschienen in: Das verfassungsrechtliche Beitrittsverfahren zur Europäischen Union
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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In den inhaltlichen Anforderungen an beitrittswillige Staaten kommen konkrete Inhalte des Verfassungsrechts der EU zum Ausdruck. Kern des rechtlich geordneten, rechtsanwendenden Verfahrens nach Art. 49 EU ist das anzuwendende Recht des Art. 49 I 1 EU und des Art. 6 I EU696. Nun soll in einem weiteren Schritt untersucht werden, wie sich diese Kriterien zu den Anforderungen verhalten, die von den Staaten zu erfüllen sind, die bereits Mitglieder der Union sind. Damit ist die Frage angesprochen, wie die Europäische Union sicherstellt, dass der Kern ihrer verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenüber den Mitgliedstaaten nach einem Beitritt durchgesetzt wird. Hier kommen verschiedene Mittel in Betracht. Am herausstechendsten dürfte die Durchsetzung nach Art. 7 EU sein. Diese Norm erlaubt die Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten im Fall der Verletzung fundamentaler Grundsätze durch einen Mitgliedstaat.