2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Fall Gotovina: Ausgangspunkt der Untersuchung
verfasst von : Michael Rötting
Erschienen in: Das verfassungsrechtliche Beitrittsverfahren zur Europäischen Union
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Der Rat der Europäischen Union beschloss am 16. März 2005 in der Besetzung als Rat der Auβenminister, aufgrund eines fehlenden Konsenses zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Kroatien, deren Beginn für den 17. März 2005 terminiert war, diese auf unbestimmte Zeit zu verschieben1. Der Rat begründete seine Entscheidung mit der unzureichenden, da nicht vollständigen Kooperation Kroatiens mit dem Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien (International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia, ICTY). Der Vorwurf unzureichender Kooperation fuβte auf Äuβerungen der Chefanklägerin des Kriegsverbrechertribunals, Carla Del Ponte. Konkret bemängelte Frau Del Ponte im Vorfeld der Tagung des Rats, dass der als Kriegsverbrecher in Den Haag angeklagte kroatische General Ante Gotovina sich in Reichweite kroatischer Behörden befinde und dennoch nicht an das Kriegsverbrechertribunal überstellt worden sei2.