2009 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Beitritt zur Union: ein verfassungsrechtliches Verfahren
verfasst von : Michael Rötting
Erschienen in: Das verfassungsrechtliche Beitrittsverfahren zur Europäischen Union
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Der Beitritt eines Neumitglieds zur Europäischen Union erfolgt in Anbetracht der vÖlkerrechtlichen Genese des Europarechts im Wege eines vÖlkerrechtlichen Vertrags, den die EU-Mitgliedstaaten mit dem beitrittswilligen Nichtmitglied schlieβen88. Art. 49 II S. 1 EU spricht von einem „Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem antragstellenden Staat“, das nach Art. 49 II S. 2 EU „der Ratifikation durch alle Vertragsstaaten gemäβ ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften“ bedarf. Allgemein erÖffnen die Verfahren zum Abschluss vÖlkerrechtlicher Abkommen einen erheblichen Verhandlungsspielraum, der sich aus dem vÖlkerrechtlichen Grundsatz der Vertragsfreiheit ergibt89 und vorrangig nach politischen Gesichtspunkten genutzt werden kann. Daher liegt zunächst der Gedanke nahe, dass das Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten und dem antragstellenden Staat über den Beitritt im Rahmen eines politischen Prozesses ausgehandelt wird. Denkbar ist jedoch auch ein rechtliches Verfahren, das dem Zustandekommen des Beitrittsaktes als unionsrechtlichem Akt zugrunde liegt. Diese Frage soll zunächst untersucht werden.