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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

10. Arbeitsschutz

verfasst von : Prof. Dr. jur. Andreas Wien, Dipl.-Bw. Normen Franzke

Erschienen in: Personalrecht

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Die menschliche Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Gesunde, motivierte Mitarbeiter sind das achtenswerteste Kapital, welches ein Unternehmen besitzen kann. Durch ständige und rasante technische Neuerungen unter den Bedingungen des globalen Wettbewerbs darf der Gesundheitsschutz keinesfalls vernachlässigt werden. Ziel des Arbeitsschutzes ist es deshalb, sowohl durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch mit allen sonstigen Vorschriften und Regelwerken für die Arbeitnehmer bessere und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer vor Lebensgefährdung oder Gesundheitsgefährdung sowohl am Arbeitsplatz und beim Arbeitsablauf als auch in der Arbeitsumgebung zu schützen. Diese allgemeine Schutzpflicht kann aus § 242 BGB und dem Arbeitsvertrag hergeleitet werden und wird durch gesetzlich festgelegte Unfallverhütungsvorschriften konkretisiert. Für jede neu auftretende Gefahr zeitnah mit einer neuen Vorschrift zu reagieren, ist aufgrund der Vielzahl an Gefahren nahezu unmöglich. Daher sollten die Betriebe in Zukunft mehr Einfluss im Bereich der Arbeitssicherung nehmen können.

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Fußnoten
1
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, Gesetz vom 07.08.1996, BGBl. I, S. 1246.
 
2
Vgl. zur Haftung des Arbeitgebers wegen vorsätzlicher Schädigung (Asbestbelastung): BAG-Entscheidung vom 20.06.2013, 8 AZR 471/12, NZA 2014, S. 168.
 
3
Vgl. § 18 in der Fassung der Verordnung vom 31.10.2006, BGBl. I, S. 2407.
 
4
Gesetz über Betriebsärzten, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) vom 12.12.1973, BGBl. I, S. 1885.
 
5
Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR ist das Arbeitssicherheitsgesetzgemäß des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 (BGBl. II, S. 889) mit einigen Abweichungen anzuwenden.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Ricken O (2014) Wegfall des Unfallversicherungsschutzes durch privates Telefongespräch. NZA 78. Ricken O (2014) Wegfall des Unfallversicherungsschutzes durch privates Telefongespräch. NZA 78.
Zurück zum Zitat Wilrich T (2009) Verantwortlichkeit und Pflichtenübertragung im Arbeitsschutzrecht. DB 1294 ff. Wilrich T (2009) Verantwortlichkeit und Pflichtenübertragung im Arbeitsschutzrecht. DB 1294 ff.
Metadaten
Titel
Arbeitsschutz
verfasst von
Prof. Dr. jur. Andreas Wien
Dipl.-Bw. Normen Franzke
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02968-5_10

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