1983 | OriginalPaper | Buchkapitel
Aufrechnung
verfasst von : Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten
Erschienen in: Klausuren Bürgerliches Recht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Frau Schrott hat beim Möbelhaus Maier am 8. 5. 1973 ein Schlafzimmer für 3.000,- DM gekauft und nicht bezahlt. Herr Maier kaufte am 16. 4. 1975 bei Frau Schrott ein Auto für 10.000,- DM. Als am 10. 2. 1976 Frau Schrott den Restbetrag von 3.000,- DM anmahnt, erklärt Maier die Aufrechnung mit seiner Forderung für das Schlafzimmer.