1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Auge- und Ohr-Doktrin
Zurechnung des Wissens des Agenten - Abgrenzung zur Sachwalterhaftung - vorvertragliche Anzeigepflichten -Wissenszurechnung im Konzern
verfasst von : U. Mauntel
Erschienen in: Fallsammlung zum Privatversicherungsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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A schloß mit dem Versicherer V am 10. August 1994 einen Lebensversicherungsvertrag auf den Todes- und Erlebensfall (KLV). Die im Versicherungsfall zu zahlende Versicherungssumme betrug 100.000 DM. Der für V, aber auch für 25 weitere Versicherer tätige B, der sich A gegenüber als Makler bezeichnete, hatte den A am 2. August 1994 aufgesucht und ihm die Lebensversicherung angeboten.