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2001 | OriginalPaper | Buchkapitel

Autonomes Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen

verfasst von : Dr. Andreas Hänlein

Erschienen in: Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind von Gesetzes wegen zur Kassen- bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zusammengeschlossen (§ 77 Abs. 3 und 5 SGB V). Deren wichtigste Funktion besteht darin, auf Bundesebene Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zu treffen und mit diesen Verbänden die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen zu bilden, die obersten Gremien des Systems der „gemeinsamen Selbstverwaltung“. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind in begrenztem Umfang aber auch ermächtigt, allein für den eigenen Verbandsunterbau, ohne Mitwirkung der Kassenseite, Regelungen zu erlassen. Diesen Regelwerken wendet sich die Darstellung nun zu.

Metadaten
Titel
Autonomes Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
verfasst von
Dr. Andreas Hänlein
Copyright-Jahr
2001
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-56782-7_13

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