2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
Autonomes Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
verfasst von : Dr. Andreas Hänlein
Erschienen in: Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind von Gesetzes wegen zur Kassen- bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zusammengeschlossen (§ 77 Abs. 3 und 5 SGB V). Deren wichtigste Funktion besteht darin, auf Bundesebene Vereinbarungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen zu treffen und mit diesen Verbänden die Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen zu bilden, die obersten Gremien des Systems der „gemeinsamen Selbstverwaltung“. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind in begrenztem Umfang aber auch ermächtigt, allein für den eigenen Verbandsunterbau, ohne Mitwirkung der Kassenseite, Regelungen zu erlassen. Diesen Regelwerken wendet sich die Darstellung nun zu.