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1988 | Buch

Bankrisiken und Bankrecht

herausgegeben von: Wolfgang Gerke

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
Zur Begründung und Ausgestaltung bankaufsichtsrechtlicher Normen – eine risikotheoretische Analyse
Zusammenfassung
Zu den Besonderheiten der Bankbetriebslehre zählt es, daß sich ihre Vertreter traditionellerweise sehr viel ausführlicher mit den für die Geschäftstätigkeit maßgeblichen Rahmendaten auseinandersetzen, als das in den meisten anderen speziellen Betriebswirtschaftslehren der Fall ist1. Dieser Befund wird verständlich, wenn man bedenkt, daß Banken in Deutschland wie auch in praktisch allen anderen Ländern seit langem branchenbezogenen Sondervorschriften unterliegen2, die zum Teil sehr weitgehend auf den geschäftspolitischen Handlungsspielraum einwirken. Um die Auswirkungen derartiger Rahmenregelungen sachgerecht beurteilen zu können, bedarf es neben dem notwendigen rechtssystematischen, -dogmatischen und -technischen Wissen sowohl praktischer Kenntnisse als auch theoretisch fundierter Analysen bankbetrieblicher Realität und bankpolitischer Gestaltungsspielräume. Es ist daher keineswegs erstaunlich, daß Vertreter der Bankbetriebslehre seit langem gemeinsam und durchaus gleichberechtigt mit Juristen die Diskussion um eine sachgerechte Ausgestaltung aufsichtsrechtlicher Rahmenregelungen führen und immer wieder maßgebliche Anstöße zu deren Fortentwicklung gegeben haben3.
Michael Bitz
Ein Ansatz zur integrativen Quantifizierung bankbetrieblicher Ausfall- und Zinsänderungsrisiken
Zusammenfassung
Fast alle Geschäfte von Kreditinstituten verursachen für sich genommen oder in ihrem strukturellen Zusammenwirken Risiken, die es im Sinne einer ertragsorientierten Geschäftspolitik zu identifizieren und im Hinblick auf ihre Tragfähigkeit zu begrenzen gilt. Eine derartige Begrenzung kann jedoch nur dann adäquat vorgenommen werden, wenn eine quantitativ fixierte Vorstellung darüber besteht, welche negativen ertragsmäßigen Konsequenzen mit einem geplanten Geschäftsverlauf sowie bestimmten unerwünschten Entwicklungen verbunden sind. Erst dadurch ist es möglich, den mit einer Geschäftsbegrenzung i.d.R. einhergehenden Verzicht auf entsprechende Ertragschancen auf das notwendige Maß einzuschränken und das marktmäßig mögliche Geschäftspotential weitestgehend auszuschöpfen.
Henner Schierenbeck
Länderrisiken und bankaufsichtsrechtliche Normen
Zusammenfassung
Mit der Vergabe von Krediten geht die Bank Ausfallrisiken ein. Diese sind kundenbedingt. Man bezeichnet sie auch als Kunden-, Debitoren-, Delkredere- oder Bonitätsrisiken. Es handelt sich um totale oder partielle Verlustgefahren aus dem je Kredit vereinbarten Kapitaldienst. Partielle Risiken können die Höhe der Tilgung, der Verzinsung und auch zeitliche Verzögerungen betreffen. Sie wirken in jeden Fall ertragsmindernd. Der totale Ausfall bedeutet den schlagartigen Abbruch von Zinserträgen und die verlustwirksame Ausbuchung von Forderungen.
Karl-Heinz Berger
Zur Diskussion um die stillen Reserven bei Banken
Zusammenfassung
Wie dies für Nichtbanken mit der 4. und 7. EG-Richtlinie geschehen ist, so wird auch für die Kreditinstitute eine Harmonisierung der Jahresabschlüsse in Europa erfolgen. Die „Richtlinie des Rates vom 8. Dezember 1986 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Banken und anderen Finanzinstituten (86/635/EWG)“ ist vorgelegt worden. Für die Umsetzung dieser Bankbilanzrichtlinie in nationales Recht wird den Mitgliedsstaaten eine Frist bis Ende 1990 gesetzt; die Vorschriften sind jedoch grundsätzlich erst auf den Jahresabschluß 1993 anzuwenden.
Joachim Süchting
Zur Beteiligungsposition im Jahresabschluß von Kreditinstituten nach Verabschiedung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes und der Bankbilanzrichtlinie
Zusammenfassung
Artikel 1 Abs. 1 der Vierten Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften1 sah die Harmonisierung der Einzelabschlüsse von Unternehmungen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor. Artikel 1 Abs. 2 dieser Richtlinie gab den Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit, „bis zu einer späteren Koordinierung… von einer Anwendung dieser Richtlinie auf Banken und andere Finanzinstitute sowie auf Versicherungsgesellschaften“ abzusehen. Die für diese Branchen beabsichtigte, gesondert vorzunehmende Harmonisierung sollte den branchenbedingten Besonderheiten durch vereinheitlichte, für die gesamte EG anerkannte Sonderregelungen Rechnung tragen. Der bundesdeutsche Gesetzgeber machte allerdings nur für den Bereich der Versicherungswirtschaft von der Möglichkeit der sektoralen Ausnahme Gebrauch. Eine vollständige Bereichsausnahme für die Kreditwirtschaft lehnte er dagegen ab.
Hartmut Bieg
Das systematische Ertragsrisiko deutscher Aktien – eine Chance zur Anlageplanung?
Zusammenfassung
Mit der wissenschaftlichen Durchdringung bankbetrieblicher Unternehmensführung wird die Operationalisierung und Steuerung einer Vielzahl von Risiken diskutiert (Süchting (1980), S. 306-330; Kolbeck (1985)). Hervorgehoben seien hier die Managementtechniken und Finanzierungsinstrumente zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken (Rudolph (1987)) ebenso wie die Verfahren zur Steuerung und Begrenzung von Erfolgsrisiken (vgl. die Literatur zur kapitalmarktorientierten Portefeuilleplanung, beispielsweise Sharpe (1970), Rodewald (1974)), von denen im folgenden die Rede sein wird.
Hans Peter Möller
Full Financial Service – Erweiterung des Leistungsangebotes der Kreditinstitute mit risikopolitischen und rechtlichen Konsequenzen?
Zusammenfassung
Der Wettbewerb um die privaten Kunden hat sich für die Kreditinstitute in den letzten Jahren verschärft. Dabei treten am Markt zunehmend Unternehmen aus der Versicherungswirtschaft und dem Bereich der Near- und Non-Banks als Konkurrenten auf (Stracke/ Pohl (1987a), S. 231-247). Um ihre Kunden an das eigene Institut zu binden, das Volumen der Geschäftsbeziehung zu erhöhen und/ oder neue Kunden zu gewinnen, bemühen sich die Kreditinstitute ständig, neue Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln. Diese Bestrebungen erhalten gegenwärtig mit dem fortschreitenden Einsatz der Selbstbedienungsund neueren Kommunikationstechniken in zweierlei Hinsicht verstärkt Bedeutung. Zum einen wird dadurch die Erstellung neuer Dienstleistungen möglich, zum anderen ist durch eine Entpersönlichung der Vertriebswege und eine gleichzeitige Erhöhung der Markttransparenz aus Sicht der Banken eine Aufweichung der Beziehung zwischen Bank und Kunde zu befürchten.
Bettina Schiller
Die Eigenkapitalvorschrifen der Hypothekenbanken als Risikobegrenzungsnormen unter veränderten Rahmenbedingungen
Zusammenfassung
Unter dem Vorsitz von Fritz Philipp hat eine Professoren-Arbeitsgruppe eine Stellungnahme zur „Bankaufsichtlichen Begrenzung des Risikopotentials von Kreditinstituten“ in Form von Universalbanken erarbeitet (Philipp u. a., S. 285 - 302). Die Hypothekenbanken, die dabei ausgespart worden sind, sollen daher Gegenstand des Beitrages zu der Fritz Philipp gewidmeten Festschrift sein.
Rosemarie Kolbeck
Die Auswirkungen von Risikonormen auf die Finanzierung von Innovationen – eine Analyse am Beispiel der Gesetze über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungssondervermögen
Zusammenfassung
Fritz Philipp definiert Risikopolitik „als planvolles, zielgerichtetes Verhalten gegenüber dem Phänomen des Risikos…Dieses Verhalten kann seinen Ausdruck finden in der Festlegung der Risikobereitschaft und/oder in der Suche nach sowie der Entscheidung für Maßnahmen zur Ausschaltung oder Begrenzung des Risikos.“ (Philipp (1976), Sp. 3457.) Risikoaverse Wirtschaftssubjekte müssen stets ein Interesse an einem so verstandenen risikopolitischen Handeln haben, wenn der durch die Risikoreduktion entstehende Nutzenzuwachs die Kosten der risikopolitischen Maßnahmen übersteigt. Das Bankrecht - gemeint ist damit an dieser Stelle das Gesamtsystem normativer Regelungen, die Banken und banknahe Institutionen betreffen - steckt dabei die Rahmenbedingungen für die am Markt vertretenen Finanzintermediäre ab.
Wolfgang Gerke, Manfred A. Schöner
Hemmnisse für die Börsenneueinführung innovativer Mittelstandsunternehmen durch Beschränkung der Gewerbefreiheit für Investmentbanken
Zusammenfassung
Das deutsche Bank- und Börsenwesen unterliegt verhältnismäßig strengen Reglementierungen. Diese die Liberalität des Kapitalverkehrs und die Gewerbefreiheit begrenzenden Normen entstanden größtenteils als Reaktionen auf Fehlentwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten. Insbesondere mit dem Kreditwesengesetz bekundet der Staat sein Interesse an einer funktionsfähigen Kreditwirtschaft, an einem Schutz der Bankkunden vor unseriöser Geschäftspolitik eines Kreditinstitutes und an einer Begrenzung der kreditwirtschaftlichen Risiken. Als Folge von zahlreichen Bankzusammenbrüchen und unter dem Eindruck der großen Bankenkrise des Jahres 1931 hat der Gesetzgeber die Gewerbefreiheit der Kreditinstitute ganz erheblich eingeschränkt und einem speziellen, von dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ausgeübten Konzessionssystem unterworfen.
Wolfgang Gerke
Metadaten
Titel
Bankrisiken und Bankrecht
herausgegeben von
Wolfgang Gerke
Copyright-Jahr
1988
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-92013-3
Print ISBN
978-3-322-92014-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-92013-3