1988 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zur Beteiligungsposition im Jahresabschluß von Kreditinstituten nach Verabschiedung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes und der Bankbilanzrichtlinie
verfasst von : Prof.Dr. Hartmut Bieg
Erschienen in: Bankrisiken und Bankrecht
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Artikel 1 Abs. 1 der Vierten Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften1 sah die Harmonisierung der Einzelabschlüsse von Unternehmungen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, der Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung vor. Artikel 1 Abs. 2 dieser Richtlinie gab den Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit, „bis zu einer späteren Koordinierung… von einer Anwendung dieser Richtlinie auf Banken und andere Finanzinstitute sowie auf Versicherungsgesellschaften“ abzusehen. Die für diese Branchen beabsichtigte, gesondert vorzunehmende Harmonisierung sollte den branchenbedingten Besonderheiten durch vereinheitlichte, für die gesamte EG anerkannte Sonderregelungen Rechnung tragen. Der bundesdeutsche Gesetzgeber machte allerdings nur für den Bereich der Versicherungswirtschaft von der Möglichkeit der sektoralen Ausnahme Gebrauch. Eine vollständige Bereichsausnahme für die Kreditwirtschaft lehnte er dagegen ab.