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17.07.2015 | Baubetrieb | Schwerpunkt | Online-Artikel

Neues Modell für die Grundsteuer

verfasst von: Christoph Berger

2 Min. Lesedauer

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Die Landesfinanzminister haben sich auf ein neues Modell für die Grundsteuer geeinigt. Dabei wird die Bemessungsgrundlage geändert.

Zukünftig soll nach einem Beschluss der Landesfinanzministerkonferenz die Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer nach dem Verkehrswert des Grundstücks erhoben werden.

Bisher, und nach geltender Regelung, wird die Grundsteuer auf der Grundlage der Einheitswerte erhoben. In den alten Bundesländern basiert diese auf den Wertverhältnissen, die zum 1. Januar 1964 festgestellt wurden, in den neuen Bundesländern ist die Basis der 1. Januar 1935.

Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten

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So heißt es im Kapitel „Rechtliche Absicherung des Standortes“ des Springer-Fachbuchs „Entwicklung betrieblicher Immobilien“ zur Grundsteuer: „Sie ist eine der ältesten Steuerarten und seit dem 1. April 1938 in Deutschland einheitlich geregelt.“ (S.279)

Die Grundsteuer wird in Deutschland auf das Eigentum an Grundstücken sowie deren Bebauung erhoben. Im Fokus der Steuer steht dabei das Objekt, nicht eine juristische oder natürliche Person. „Sie wird daher dem Wesen nach auch als Substanzsteuer, Sachsteuer, Objektsteuer oder Realsteuer bezeichnet“, schreiben die Autoren.

Zwar ist die Grundsteuer in Deutschland bundeseinheitlich geregelt, die Verwaltungshoheit liegt jedoch bei den Bundesländern und Gemeinden, Letzteren fließen die Erlöse aus ihr auch zu.

Exzessive Anhebung der Grundsteuer muss aufhören

Zu der nun beschlossenen Änderung sagt Hans-Joachim Beck, Leitung Abteilung Steuern beim IVD Bundesverband: „Die Bundesländer sollen die Möglichkeit haben, die Grundsteuermesszahl eigenständig festzulegen.“ Damit sollen vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, zu verhindern, dass die neue Berechnungsgrundlage zu einer Mehrbelastung ihrer Bürger führt.

Zu achten sei seiner Meinung nach jedoch nun darauf, dass eine Neuregelung nicht zu höheren Belastungen für Mieter und Eigentümer führt. So hätten die Gemeinden die Grundsteuer in den letzten Jahren exzessiv erhöht. Dies muss laut Beck unter dem neuen Modell ein Ende haben.

Der IVD fordert: Werden Grundstücke durch den Verkehrswert höher bewertet, müssen die Länder über eine Absenkung der Messzahlen gegensteuern und die Gemeinden die Hebesätze senken. Außerdem dürfe kein Bürokratiemonster erschaffen werden, das zu Rechtsstreitigkeiten führe.

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