1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bedarf ein Fertighausvertrag der notariellen Beurkundung, wenn das Baugrundstück erst noch erworben werden muß?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Bauherren
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bauherr Eilig schließt mit Fertighaushersteller Schnellbau einen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses. Es wird vereinbart, daß sich Eilig selbständig um ein Baugrundstück bemühen wird und daß er sich vom Vertrag lösen könne, wenn er kein passendes Grundstück findet und dies nachweisen kann. Der Vertrag wird nicht notariell beurkundet. Fünf Monate später wird Eilig fündig. Er verlangt nun von Schnellbau die Errichtung des Fertighauses laut Vertrag. Für Schnellbau ist dieser Vertrag aus bestimmten Gründen nicht mehr lohnenswert, so daß die Firma Schnellbau erklärt, daß der Vertrag zwischen Eilig und Schnellbau wegen mangelnder notarieller Beurkundung nichtig sei.