1998 | OriginalPaper | Buchkapitel
Berührt das Bestehen von Mängeln aus Überwachungsfehlern des Architekten die Fälligkeit einer Abschlags- bzw. Schlußrechnung?
verfasst von : Jürgen Rilling
Erschienen in: Baurechtsberater Architekten
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Bauherr Eigenheim kann seinem Architekten Mängel aufgrund von Überwachungsfehler nachweisen. Er meint, wegen dieser Mängel sei dessen Schlußrechnung noch nicht fällig. Zumindest müsse diese Sachlage dazu führen, daß er nur zahlen müsse, wenn die Mängel im Gegenzug behoben werden (Zug um Zug).