01.03.2020 | Bankwirtschaft
Börse und Märkte
Erschienen in: Bankfachklasse | Ausgabe 3/2020
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Auszug
Organisation der Deutschen Börse, Frankfurt am Main
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Geschäftsführung
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Sie ist das Leitungsorgan der Frankfurter Wertpapierbörse. Ihre Aufgaben sind unter anderem:
■ die Zulassung von Personen und Unternehmen zum Börsenhandel,
■ die Entscheidung über die amtlichen Notierungen von Wertpapieren,
■ die Entscheidungen über die Preisfeststellung von Wertpapieren und
■ die Regelung der Organisation und des Geschäftsablaufs der Börse.
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Börsenrat
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Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Börse bedürfen der Zustimmung des Börsenrats. Er ist auch zuständig für die Bestellung, Abberufung und Überwachung der Geschäftsführung.
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Sanktionsausschuss
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Er ahndet Verstöße von Handelsteilnehmern oder Emittenten gegen börsenrechtliche Vorschriften. Damit sorgt er für eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels.
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Marktaufsicht
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Überwachungsorgane sind:
■ die Handelsüberwachung der Börse (HÜSt),
■ die Börsenaufsichtsbehörde der Länder (BAB) und
■ die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Märkte
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Regulierter Markt
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Er ist ein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Vor Aufnahme eines emittierenden Unternehmens muss es unter anderem folgende Punkte einhalten:
■ Es muss schon mindestens drei Jahre bestehen.
■ Das Unternehmen muss mindestens 10.000 Aktien emittieren.
■ 25 Prozent der Aktien müssen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) im Streubesitz von mindestens 100 Aktionären sein.
■ Ein Zulassungsprospekt muss vorgelegt werden, der die Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen und die Kapitalflussrechnungen der vergangenen drei Jahre ausweist.
■ Die Publikumssprache ist Deutsch beziehungsweise Englisch bei ausländischen Emittenten.
Nach der Zulassung müssen die Unternehmen:
■ halbjährlich einen Zwischenbericht und jährlich den Jahresabschluss veröffentlichen.
■ wichtige Informationen, die geeignet sind, den Börsenpreis zu verändern, unmittelbar veröffentlichen (Ad-hoc-Publizität).
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Open Market (früher Freiverkehr)
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Er ist kein Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, aber ein börslich organisierter Markt. Die Transparenzpflichten sind geringer als beim Regulierten Markt. Unter anderem gilt:
■ keine Veröffentlichung eines Börsenzulassungsprospekts und
■ keine Ad-hoc-Publizität.
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Segmente
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Prime Standard
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In diesem Segment wollen sich die Unternehmen bei internationalen Investoren positionieren. Deshalb wird auch die Veröffentlichung in englischer Sprache vorausgesetzt. Das zugehörige Marktsegment ist der Regulierte Markt. Alle Emittenten, die in den DAX, MDAX, TecDAX und SDAX aufgenommen werden wollen, müssen die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
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General Standard
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Es gelten die gesetzlichen Anforderungen des Regulierten Marktes. Geeignet ist er für mittlere und große Unternehmen, die nationale Investoren ansprechen und eine kostengünstige Zulassung suchen.
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Scale
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Dieses Segment, zugeordnet dem Open Market, ist als Einstieg für kleine und mittlere Unternehmen in den Börsenhandel gedacht. Die Anforderungen an die Transparenz sind nur geringfügig höher als im Open Market. Scale ist aber kein von der EU reguliertes Segment wie der Prime und der General Standard.
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