2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Bundes-Bodenschutzgesetz
verfasst von : Silke Bender
Erschienen in: Ökonomische Analyse der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)270 vom 17. 3. 1998, das am 1. 3. 1999 in Kraft getreten ist271, regelt nun grundsätzlich alle schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten272. Das Bodenschutzrecht wurde kodifiziert, um seine bisherige Zersplitterung zu überwinden und das Schutzgut Boden aufzuwerten273. Das BBodSchG ist für die öffentlichrechtliche Störerhaftung in vielfacher Hinsicht spannend. In § 4 Abs. 3 BBodSchG ist die Verantwortlichkeit für die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten geregelt. Diese Sanierungsverantwortlichkeit basiert auf der hier untersuchten „klassischen“ polizeirechtlichen Störerhaftung (3.1 und 3.2). Daneben schaffte das BBodSchG erstmalig eine bundesgesetzliche Regelung (§ 24 BBodSchG), die einen internen Regress der Verpflichteten untereinander ermöglicht (3.5). Diese für die Arbeit interessanten Regelungen des BBodSchG werden kurz erläutert, um die ökonomische Analyse der öffentlich-rechtlichen Störerhaftung nach dem MEPolG auch für das BBodSchG fruchtbar zu machen.