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02.07.2012 | Corporate Finance | Schwerpunkt | Online-Artikel

Strategische Investitionen durch Unternehmenskauf

verfasst von: Sylvia Meier

3 Min. Lesedauer

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In einer Pressemitteilung wurde bekannt gegeben, dass KPMG BrainNet erwirbt, eine auf strategisches Supply Chain Management (SCM) spezialisierte Unternehmensberatung mit Hauptsitzen in Bonn und St. Gallen.

In der Pressemitteilung vom 15.06.2012 zitiert KPMG:

"Klaus Becker, Vorstandssprecher von KPMG Deutschland: "Durch diese strategische Investition können wir unser Dienstleistungsangebot im Bereich Supply Chain Management und Procurement ganz entscheidend erweitern und hier unsere Marktposition mit einem Schlag deutlich verbessern. Eines unserer Hauptanliegen ist es, Mandanten entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu betreuen und zu beraten. Dieser Schritt untermauert unseren Anspruch, eine multidisziplinäre Firma zu sein."

Innovationen und Investitionen

Der Kauf eines Unternehmens kann neue Chancen am Markt eröffnen. Doch Vorsicht: Auch hier spielt die (künftige) Steuerbelastung eine Rolle. Damit der Unternehmenskauf wirklich rentabel wird, müssen gesellschaftsrechtliche Umsetzungsschritte und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Blick gehalten werden.

Unternehmensbewertung

Entscheidend ist die Frage: wie viel ist das Unternehmen, das gekauft / verkauft wurde, wert? In „Steueroptimierter Unternehmenskauf“ wird beschrieben:

„Gegenstand der Bewertung eines Unternehmens ist regelmäßig die wirtschaftliche Unternehmenseinheit als Ganzes. Im Regelfall wirken in einem Unternehmen materielle und immaterielle Faktoren zusammen und resultieren in einem finanziellen Gesamtergebnis. Der Unternehmenswert ergibt sich aus dem zukünftig erwarteten Gesamterfolg. Theoretisch lässt sich der Unternehmenswert somit auf zwei Wegen ermitteln:

- der Summe der zukünftigen Erfolgsbeiträge der einzelnen Faktoren: in diesem Fall spricht von der Einzelbewertung;

- dem zukünftigen Gesamtergebnis des Unternehmens: in diesem Fall spricht man von der Gesamtbewertung.“

Steuerbelastungen kalkulieren

Wird der Wert des Unternehmens ermittelt, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass natürlich auch künftige Steuerbelastungen sich auswirken werden.  Ein wesentlicher Punkt beim Unternehmenskauf! In „Steueroptimierter Unternehmenskauf“ wird ausgeführt:

„Unternehmensbewertung bedeutet letztlich die Ermittlung eines wie auch immer definierten Zukunftswerts für einen potenziellen Käufer. Da zukünftige wirtschaftliche Erfolge sowohl aus dem zur Bewertung anstehenden Unternehmen als auch diejenigen aus der durch den Kalkulationszinssatz repräsentierten Investitionsalternative regelmäßig der Besteuerung unterliegen, wirken sich die Steuerbelastungen naturgemäß auf den zu ermittelnden Unternehmenswert aus.

Die Ertragsteuerbelastung kann dann vernachlässigt werden, wenn sowohl die Unternehmenserträge als auch die jeweilige Investitionsalternative den identischen Besteuerungsregeln unterliegen. Diese Bedingung ist jedoch in der Praxis regelmäßig nicht erfüllt, was durch die nachfolgende Aufzählung beispielhaft demonstriert wird:

- Die häufig als Alternative bestehende Investition am Kapitalmarkt unterliegt im Privatvermögen ab dem Kalenderjahr 2009 der Abgeltungsteuer;

- Investitionen in Anteile an Kapitalgesellschaft en führen im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft auf Grund § 8b Abs. 1 und 3 KStG zu Erträgen, die letztlich zu 95% steuerfrei bleiben;

- Im Betriebsvermögen einer Personengesellschaft unterliegen Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (ab dem Kalenderjahr 2009) dem Teileinkünfteverfahren, soweit sie einer natürlichen Person zuzurechnen sind;

- Die Regelungen zur Zinsschranke (§ 4h EStG) bewirken unter Umständen, dass die tatsächliche Besteuerung des wirtschaftlichen Erfolges zwischen Unternehmen gleicher Rechtsform sowohl untereinander abweicht als auch deutlich über der nominellen Tarifbelastung liegt;

- Steuerbelastungsdivergenzen gehen zudem von den zahlreichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften der §§ 8 und 9 GewStG aus.

Aus der unterschiedlichen Steuerbelastung ergibt sich, dass bei der Ermittlung des zukünftigen wirtschaftlichen Erfolges die jeweils auf Grund von Rechtsform, Finanzierungssituation und anderen Bestimmungsfaktoren spezifisch relevanten Steuerbelastungen zu ermitteln und in das Bewertungskalkül aufzunehmen sind.“

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