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1991 | Buch | 3. Auflage

Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten

verfasst von: Ernst-Joachim Henke

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
I. Welche Kredite gibt es?
Zusammenfassung
Kredit aus dem Lateinischen „credere“ = glauben versteht sich heute mehr in dem Vertrauen des Kreditgebers zum Kreditnehmer, daß dieser die erhaltene Leistung an den Kreditgeber zurückzahlt bzw. die Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Das Vertrauen in die Mündigkeit des Kreditnehmers und die Einhaltung obiger Verpflichtung befreit jedoch den Kreditgeber nicht von der Sorgfalt der Auswahl und der Prüfung aller Faktoren des Kreditsuchenden, denn in der Regel verleiht das Kreditinstitut Gelder seiner Einleger und ist auch diesen gegenüber zu entsprechender Vorsorge verpflichtet.
Ernst-Joachim Henke
II. Wie stellt man einen Kreditantrag?
Zusammenfassung
Rationalisierungs- und Kostengründe haben bei vielen Kreditinstituten die Betreuung ihrer unterschiedlichen Kunden, nämlich einerseits.
Privatkunden — Einzelpersonen in abhängiger Beschäftigung, Pensionäre, Rentner, Hausfrauen und sonstige Privatpersonen —
und andererseits
Firmenkunden — Gewerbetreibende, Freiberufler und Personen- und Kapitalgesellschaften —
getrennt, die je nach Wichtigkeit und/oder Volumen von speziell ausgebildeten Kundenbetreuern(innen) auch außerhalb der Geschäftsräume der Kreditinstitute, sofern erforderlich, aufgesucht werden und von denen diese Spezialisten (evtl. auch Sparten- und/oder Bereichsleiter genannt) die Kundenwünsche erfahren und ggfs. mündlich oder schriftlich gestellte Anträge entgegennehmen. Die Beratung vor Ort dient nicht nur dem intensiven Kennenlernen des Kunden, sondern auch der Vermittlung der breitgefächerten, sich immer wieder erneuernden Angebotspalette.
Ernst-Joachim Henke
III. Wie wird über den Kreditantrag entschieden?
Zusammenfassung
Der vom Kunden und/oder Kundenbetreuer(-in) vorgelegte und unterzeichnete Kreditantrag wird durch die Beurteilung des Sachbearbeiters und bei größeren Krediten auch des Abteilungsleiters oder des Kreditbüros bei Filialkreditinstituten oder größeren Kreditinstituten sodann den zur Genehmigung befugten Personen oder Gremien vorgelegt. In der Beurteilung des Kreditwunsches müssen alle Überlegungen über Höhe, Verwendung, Rückzahlung, Befristung, Besicherung und deren Verwertung, Wirtschaftlichkeit der Kreditaufnahme, Branchenuntersuchung, Refinanzierung und Erträge für das Kreditinstitut einfließen und ein eindeutiges Votum des oder der Vortragenden enthalten sein, wobei eine kritische Stellungnahme geboten ist.
Ernst-Joachim Henke
IV. Welche Sicherheiten werden für Kredite gestellt?
Zusammenfassung
Nach § 766 BGB ist für die Gültigkeit der Bürgschaftserklärung die Schriftform erforderlich, obwohl bei Handelsgeschäften eines Vollkaufmannes nach dem HGB auch eine mündliche Bürgschaftserklärung gilt. Die mündliche Erklärung ist ggf. problematisch und kann zweifelhaft sein, wenn sich später herausstellt, daß der Bürge bei Abgabe seiner Erklärung nicht Vollkaufmann war und die Bürgschaft nicht im Rahmen eines Handelsgeschäftes gem. HGB übernommen wurde.
Ernst-Joachim Henke
V. Wie und wann werden Kredite bereitgestellt?
Zusammenfassung
Kleinkredite, Anschaffungsdarlehen, TZ-Kredite oder andere Konsumentenkredite werden oft nach Abschluß und Genehmigung des Kreditantrages sowie Stellung der vereinbarten Sicherheiten in bar ausgezahlt.
Ernst-Joachim Henke
VI. In welcher Weise werden gewährte Kredite überwacht?
Zusammenfassung
Nach Herauslegung oder Auszahlung von Krediten überwachen die Kreditinstitute die Engagements in regelmäßigen Abständen, um sich immer wieder mit dem Risiko des Engagements auseinanderzusetzen und evtl. ihre Entscheidung zur weiteren Kreditbelassung neu zu überdenken, um ggf. auch andere Beschlüsse zu finden (z. B. Kürzung des Kredites oder Kündigung des Engagements).
Ernst-Joachim Henke
VII. Wie fordert man gewährte Kredite zurück, und welche Maßnahmen werden veranlaßt?
Zusammenfassung
Werden Bedingungen aus dem mit dem Kreditnehmer geschlossenen Vertrag (Rückzahlungen, Sicherheitenbestellungen oder erteilte Auflagen) nicht erfüllt, wird das Kreditinstitut diese Versäumnisse schriftlich anmahnen und unter Fristsetzung den Kreditnehmer auffordern, die vereinbarten Bedingungen einzuhalten. Die Mahnung wird ggf. mehrfach wiederholt und in der letzten Mahnung die Kündigung des Kreditvertrages durch den Kreditgeber angekündigt.
Ernst-Joachim Henke
VIII. Wie werden gestellte Sicherheiten verwertet?
Zusammenfassung
Die Verwertung von Sicherheiten durch den Kreditgeber ist die letzte Möglichkeit, die Forderung gegen den Kreditnehmer zu mindern oder abzudecken. Meist geht dieser Aktion die Mahnung an den Kreditnehmer und bei Nichtbeachtung die Kündigung des Kredites voraus. In den meisten Kredit- und Sicherungsverträgen behält sich das Kreditinstitut die jederzeitige Verwertung der gestellten Sicherheiten vor.
Ernst-Joachim Henke
IX. Welche Möglichkeiten hat der Kreditgeber bilanzmäßig bei notleidend gewordenen Forderungen?
Zusammenfassung
Führen die unter VII. und VIII. genannten Maßnahmen nicht zum Erfolg bzw. zum Ausgleich der Kreditforderung, muß sich der Kreditgeber darüber klar werden, ob er seine Forderung noch mittelfristig hereinbekommt oder weitere Zwangsmaßnahmen erfolglos sind. Nach Klärung dieser Frage ergeben sich die nachstehend beschriebenen Folgerungen:
Ernst-Joachim Henke
Backmatter
Metadaten
Titel
Das Kreditgeschäft in der Abschlußprüfung von Bankkaufleuten
verfasst von
Ernst-Joachim Henke
Copyright-Jahr
1991
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-92162-8
Print ISBN
978-3-409-49093-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-92162-8