2001 | OriginalPaper | Buchkapitel
Das Säumnisverfahren
verfasst von : Karsten Roeser
Erschienen in: Fachkunde
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Es ist vorstellbar, dass eine Partei nicht willens ist, sich „vor die Gerichtsschranken zerren zu lassen“ oder dass sie beabsichtigt, bewusst das Verfahren hinauszuzögern, z. B. weil sie zur Zeit nicht liquide ist. Zur Gewährleistung eines ordentlichen Prozessablaufs bestehen deshalb u. a. Verfahrensregelungen für den Fall, dass eine oder gar beide Parteien die erforderliche Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung versäumen (§§ 330 f. ZPO).