Wertpapiere sind Urkunden, in denen Vermögensrechte verbrieft sind. Die Ausübung dieser Rechte ist an den Besitz der Urkunde gebunden, d. h. nur derjenige kann das Recht geltend machen oder übertragen, der auch berechtigt ist, über sie zu verfügen. Kein Gesetz definiert den Begriff „Wertpapier“, obwohl etliche gesetzliche Vorschriften Wertpapiere behandeln. Dabei werden verschiedentlich Wertpapiergruppen angesprochen, die sich durch bestimmte Merkmale unterscheiden.
Um sich mittel- bzw. langfristig Kapital zu beschaffen, geben verschiedene Emittenten am Rentenmarkt Papiere aus, die als Schuldverschreibungen (Obligationen), Anleihen, Pfandbriefe, Kassenobligationen bezeichnet werden. Sie alle sind sogenannte Rentenwerte, d. h. festverzinsliche Wertpapiere.
Anteilpapiere sind Aktien, Investment- und Immobilienzertifikate
Zusammenfassung
Eine Aktie verbrieft einen bestimmten Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft, und zwar in der Höhe des Nennwerts der Aktie, der mindestens 50 DM betragen muß. Die Aktienurkunde verkörpert ein Mitgliedschaftsrecht an der AG und lautet — je nach Ausstattung — auf den Inhaber oder auf Namen. Durch die Ausgabe der Aktien beschafft sich die Gesellschaft Eigenkapital.
Emission bedeutet allgemein Erstausgabe von Wertpapieren. Dabei gibt es im Hinblick auf den Emissionsvorgang beachtliche Unterschiede zwischen der Ausgabe von Schuldverschreibungen und Aktien.
Ein wesentliches Dienstleistungsgeschäft der Kreditinstitute ist die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren wie auch die Aufbewahrung sonstiger Wertgegenstände. Von diesem Angebot wird seitens der Kundschaft in immer stärkerem Maße Gebrauch gemacht, da die Selbstverwahrung doch mit erheblichen Risiken wie Verlust durch Diebstahl oder Feuer verbunden ist.