1991 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Abfall
verfasst von : Dr.-Ing. habil. Bernd Bilitewski, Dipl.-Ing. Georg Härdtle, Dipl.-Ing. Klaus Marek
Erschienen in: Abfallwirtschaft
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
Enthalten in: Professional Book Archive
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Im Abfallgesetz vom 27. August 1986 wird in § 1 Abs. 1 der Begriff “Abfall” vom Gesetzgeber definiert. Danach sind Abfälle bewegliche Sachen, derer sich der Besitzer entledigen will oder deren geordnete Entsorgung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten ist. Dem Abfallgesetz nicht unterworfen sind alle die Abfälle, für die das Tierkörperbeseitigungsgesetz, Tierseuchengesetz, Pflanzenschutzgesetz oder Atomgesetz gilt oder die als Abfälle aus Bergwerken anfallen, als gasförmige Stoffe entweichen oder in Gewässern und Abwasserbehandlungsanlagen eingeleitet werden. Ausdrücklich sind auch die Stoffe ausgenommen, die durch gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen einem ordnungsgemäßen Recycling zugeführt werden.