1999 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Vollzug des europäischen Umweltrechts und die Möglichkeiten einer Vollzugshilfe durch Umwelthaftung
verfasst von : Petra Becker
Erschienen in: Umwelthaftungsrecht als Instrument der europäischen Umweltpolitik
Verlag: Deutscher Universitätsverlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die formale Analyse hat gezeigt, daß das Haftungsrecht den Vollzug von Umweltauflagen positiv beeinflussen kann. Ist dieses theoretische Ergebnis auch auf den Vollzug des Umweltrechts der Europäischen Union übertragen? Gemeinschaftliche Umweltvorschriften und deren Vollzug unterliegen besonderen Problemen. Die Rechtsetzungs- und Vollzugskompetenz in der Europäischen Union ist für das Umweltrecht zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten aufgeteilt. Die Organe der Europäische Union sind nur mit der Rechtsetzung im Bereich des Umweltrechts befaßt. Sie besitzen keine vertragliche Zuständigkeit für den Vollzug des gemeinschaftlichen Umweltrechts. Der Kommission stehen lediglich Überwachungsbefugnisse und Auskunftsrechte und Auskunftsrechte zu. Im Gegensatz zu beispielsweise dem Kartellrecht besteht aber kein gemeinschaftlicher Verwaltungsvollzug.251 Es ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die Umsetzung und die Anwendung der Umweltvorschriften der Europäischen Union zu gewährleisten.252