1990 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Feststellungsarten
verfasst von : Oberamtsrat Wolfgang Teß
Erschienen in: Bewertungsgesetz
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.
Wählen Sie Textabschnitte aus um mit Künstlicher Intelligenz passenden Patente zu finden. powered by
Markieren Sie Textabschnitte, um KI-gestützt weitere passende Inhalte zu finden. powered by
Die Einheitswerte können ihren Zweck als Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung nur dann sinnvoll erfüllen, wenn sie auch den jeweiligen tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Da sich die Wertverhältnisse ständig ändern, müssen auch die Einheitswerte den geänderten Verhältnissen angepaßt werden. Dies geschieht durch eine allgemeine Feststellung sämtlicher Einheitswerte, die § 21 BewG als Hauptfeststellung bezeichnet. Derartige allgemeine Einheitswertfeststellungen sind sehr zeitaufwendig, sie können deshalb nicht jährlich durchgeführt werden, sondern nur in größeren Zeitabständen erfolgen.