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1990 | OriginalPaper | Buchkapitel

Die Feststellungsarten

verfasst von : Oberamtsrat Wolfgang Teß

Erschienen in: Bewertungsgesetz

Verlag: Gabler Verlag

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Die Einheitswerte können ihren Zweck als Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung nur dann sinnvoll erfüllen, wenn sie auch den jeweiligen tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen. Da sich die Wertverhältnisse ständig ändern, müssen auch die Einheitswerte den geänderten Verhältnissen angepaßt werden. Dies geschieht durch eine allgemeine Feststellung sämtlicher Einheitswerte, die § 21 BewG als Hauptfeststellung bezeichnet. Derartige allgemeine Einheitswertfeststellungen sind sehr zeitaufwendig, sie können deshalb nicht jährlich durchgeführt werden, sondern nur in größeren Zeitabständen erfolgen.

Metadaten
Titel
Die Feststellungsarten
verfasst von
Oberamtsrat Wolfgang Teß
Copyright-Jahr
1990
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-663-13738-2_7