2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Die Gebühren im Grund- und Höheverfahren
verfasst von : Karsten Roeser
Erschienen in: Training Fachkunde
Verlag: Gabler Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Sie wissen ja: Es ist denkbar, dass im Zivilverfahren eine Sache noch nicht der Höhe nach, wohl aber dem Anspruchsgrunde nach entscheidungsreif ist. Dann kann es sein, dass der Richter ein so genanntes „Grundurteil“ erlässt, gegen das die Parteien eventuell in die Berufung gehen. Die nachfolgenden Fälle sind Beispiele hierfür: