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2003 | Buch | 7. Auflage

Training Fachkunde

Über 220 Fälle mit Lösungen

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Über dieses Buch

Welche Position Sie nach der Ausbildung erhalten werden, richtet sich maß­ geblich nach dem Prüfungsergebnis. Und Fachkunde, also das Verfahrens-, Gebühren-und Zwangsvollstreckungsrecht, ist das wichtigste Fach, sowohl für das Büro (das brauchen Sie in der Praxis wirklich!) als auch für die Prüfung (Sie schreiben dort gleich zwei Arbeiten in Fachkunde, nämlich im Gebühren­ recht und im Verfahrensrecht incl. Vollstreckungsrecht, demgemäß hat Fach­ kunde den größten prozentualen Anteil). In der Schule besteht so ein Stoffdruck, dass manche Themen oft nur überwie­ gend theoretisch behandelt werden können. So entstand bei vielen Schülerin­ nen und Schülern das Bedürfnis, wesentlich mehr zu üben und die Ergebnisse mit der Musterlösung zu vergleichen. Auch sollten es verschiedene Varianten sein, von leicht bis Prüfungsniveau. Damit man auch mal richtig trainieren kann für den Ernstfall. In der Tat, die Idee zu diesem Buch stammt nicht von mir. Sie stammt von meinen Schülerinnen und Schülern. Bei ihnen allen möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken. Immer wieder haben sie mich gedrängt, zum jeweils durchgenommenen Teilgebiet ein paar Übungsaufgaben zu formulieren. Und so machte ich mit ihnen zusammen die Hausaufgaben (welcher Lehrer kann das schon von sich behaupten?). Klar, dass nur die Themen geübt wurden, die auch für die Praxis und Prüfung von Bedeutung sind. Diese, auf jahrelangem Unterricht basierenden Aufgaben, liegen Ihnen nun vor. Mit Musterlösung.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts
Zusammenfassung
Die Tätigkeit des Rechtsanwalts ist nicht nur forensisch, d. h. sie beschränkt sich nicht nur auf seinen Einsatz bei Gericht. Der Rechtsanwalt ist unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Rechtspflege findet jedoch auch außerhalb des Gerichts statt — ein guter Anwalt kann im erheblichem Maße durch sein außerprozessuales Wirken die Justiz entlasten. Das wird auch vom Gesetzgeber durch das Gebührenrecht teilweise honoriert. Fangen wir also mit dem Bemühen des Rechtsanwalts an, entweder einen Prozess zu vermeiden, oder aber auch den Prozess außergerichtlich vorzubereiten. Und Sie werden nicht geschont: Beginnen wir gleich mit einem „heißen Eisen“, nämlich mit einer Aufgabe, die in vielen Büros falsch gelöst wird — zum Nachteil des Mandanten. Dies führt dazu, dass Zinsen verschenkt werden, weil sie zu einem späteren Zeitpunkt verlangt werden.
Karsten Roeser
2. Der Auslagenersatz
Zusammenfassung
Ist Ihr Chef für seine Mandanten viel unterwegs? Dafür gibt’s noch etwas zusätzlich, aber fragen Sie ihn mal, was er von der Höhe der gesetzlichen Reisekosten und insbesondere des Tage- und Abwesenheitsgeldes hält...
Karsten Roeser
3. Die Berechnung des Gegenstandswertes
Zusammenfassung
Eine Kostenrechnung zu erstellen ist ja schön und gut, aber man muss auch wissen, von welchem Gegenstandswert. — Die ersten beiden Aufgaben sind leicht und stellen für Sie sicher kein Problem dar:
Karsten Roeser
4. Das Mahnverfahren
Zusammenfassung
Sollte es wirklich richtig sein, dass das Mahnverfahren im Büro zum täglichen Brot gehört? Und dass es da Klassenarbeiten ...?
Karsten Roeser
5. Das Klageverfahren
Zusammenfassung
Im Klageverfahren sollte man eigentlich fit sein. Hier sind Sie gefragt und hier werden Sie gefragt. — Es geht mit grundlegenden Fällen los:
Karsten Roeser
6. Das Säumnisverfahren
Zusammenfassung
Im Klageverfahren sollte man eigentlich fit sein. Hier sind Sie gefragt und hier werden Sie gefragt. — Es geht mit grundlegenden Fällen los:
Karsten Roeser
7. Die Gebühren beim Anerkenntnisurteil
Zusammenfassung
Eine nichtstreitige Verhandlung im Sinne von § 33 Abs. 1 BRAGO liegt nicht nur vor, wenn eine Partei ein Versäumnisurteil beantragt; auch dann, wenn der Beklagte einen Anspruch im Termin (oder bereits im schriftlichen Vorverfahren) anerkennt, wird nichtstreitig verhandelt. Aus diesem Grunde steht dieses Kapitel im engen Zusammenhang zu den Gebühren im Kapitel 6.2 (ohne das Einspruchsverfahren). Verschiedene Varianten sind möglich. Selbstverständlich geht es hier nicht nur um das schlichte Anerkenntnis, das sich auf die gesamte Klageforderung bezieht. Denkbar ist auch die sog. „gemischte Verhandlungsgebühr“, das Anerkenntnis lediglich eines Teilbetrages. Und dann gibt es noch die gefürchteten Kombinationen, wie sie gerne in der Prüfung vorkommen, nämlich insbesondere mit der Vertagungsgebühr oder der Vergleichsgebühr...
Karsten Roeser
8. Die Vergleichsgebühren gemäß § 23 BRAGO
Zusammenfassung
Es hat seinen guten Grund, dass wir schon wieder ausschließlich Gebührenrecht üben, und Sie werden ihn sicherlich schon selbst erkannt haben: Das Gebührenrecht ist das Gebiet, auf dem in der Praxis die meisten Schwierigkeiten lauern und auf dem Sie den höchsten Anforderungen ausgesetzt sind — und in der Prüfung (deshalb) auch.
Karsten Roeser
9. Die Gebühren bei mehreren Auftraggebern (§ 6 BRAGO)
Zusammenfassung
Wie Sie wissen, kann es durchaus vorkommen, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Personen (als Kläger oder als Beklagter) tätig wird. Das kann schon dann der Fall sein, wenn er von beiden Eheleuten (Prozess-)Vollmacht erhalten hat. Dann ist § 6 BRAGO einschlägig. Nach dieser Vorschrift erhöhen sich die verschiedenen Prozessgebühren um 3/10 der Ausgangsgebühr, wobei die Erhöhung nicht höher als 20/10 betragen darf.
Karsten Roeser
10. Der Instanzenzug im Zivilprozess
Zusammenfassung
Nach all den Gebühren jetzt wieder mal ein wenig Verfahrensrecht — gewissermaßen zum Ausruhen (oder nicht?). Hier geht es nur um Rechtsmittel und Fristen. Wer sich mehr für die erste Instanz interessiert, kann noch einmal im Kapitel 5 nachlesen.
Karsten Roeser
11. Die Gebühren im Grund- und Höheverfahren
Zusammenfassung
Sie wissen ja: Es ist denkbar, dass im Zivilverfahren eine Sache noch nicht der Höhe nach, wohl aber dem Anspruchsgrunde nach entscheidungsreif ist. Dann kann es sein, dass der Richter ein so genanntes „Grundurteil“ erlässt, gegen das die Parteien eventuell in die Berufung gehen. Die nachfolgenden Fälle sind Beispiele hierfür:
Karsten Roeser
12. Die Gebühren für mehrere Rechtsanwälte einer Partei
Zusammenfassung
Es ist richtig, der Hauptbevollmächtigte rechnet mit dem Unterbevollmächtigten oder dem Korrespondenzanwalt häufig vertraglich intern anders und einfacher ab, als der Gesetzgeber es sich gedacht hat. Trotzdem: Der obsiegenden Partei können lediglich die gesetzlichen Kosten erstattet werden. In der schriftlichen Abschlussprüfung will man sowieso nur die gesetzlichen Lösungen wissen. Und die richten sich nach den §§ 52 bis 54 BRAGO.
Karsten Roeser
13. Das Urkundenverfahren
Zusammenfassung
Neben der „normalen“ Klage im Zivilprozess, wie Sie sie sicherlich (??) bereits oben im Kapitel 5.2 geübt haben, ist auch die Klage im Urkundenverfahren ein häufiges Thema für die Abschlussprüfung. Es gelten hier einige Besonderheiten insbesondere bei den Anträgen.
Karsten Roeser
14. Die Gebühren in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Die Kostenrechnungen sind her eigentlich nicht schwer, da der § 62 BRAGO auf die bereits behandelten Gebühren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten verweist, sie gelten sinngemäß. Einige Besonderheiten gibt es noch bei der Berechnung des Gegenstandswertes, insgesamt können wir uns jedoch kurz fassen.
Karsten Roeser
15. Das selbständige Beweisverfahren
Zusammenfassung
Das selbständige Beweisverfahren dient der Feststellung und Sicherung beweiserheblicher Tatsachen und bereitet damit die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen vor bzw. unterstützt diese. Da gibt es natürlich einige Besonderheiten...
Karsten Roeser
16. Die Kostenfestsetzung und die Kostenausgleichung
Zusammenfassung
Wann ist eine Kostenfestsetzung nach § 19 BRAGO, wann eine Gebührenklage bzw. ein Gebührenmahnbescheid der richtige Weg, die Kosten des Rechtsanwalts tituliert zu bekommen? Auch kann es ja mal vorkommen, dass nicht der Gegner, sondern der eigene Mandant die Rechtsanwaltsgebühren nicht bezahlen will.
Karsten Roeser
17. Die Zwangsvollstreckung
Zusammenfassung
Es ist klar: Die Durchführung der Zwangsvollstreckung ist eines der Spezialgebiete des/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten. Wahrscheinlich haben Sie sogar während Ihrer Ausbildungszeit mehr oder weniger selbstverantwortlich die Zwangsvollstreckung betreiben müssen. Auch in der Schule und in der Abschlussprüfung werden aus diesem Grunde insoweit immer wieder von Ihnen konkrete Aufgabenstellungen abverlangt. Deshalb finden Sie hier zu den nachfolgenden Aufgaben auch die entsprechenden praxis- und prüfungsbezogenen Lösungen.
Karsten Roeser
18. Test- und Prüfungsaufgaben im Mix
Zusammenfassung
Wenn Sie das Buch bis zu dieser Stelle durchgearbeitet haben, dann haben Sie wirklich schon eine ganze Menge für Ihren Beruf, Ihre Ausbildung und — sofern es Sie betrifft — für Ihre Prüfung getan. — Trotzdem gab es bis jetzt noch einen Nachteil: Die einzelnen Themenkreise und Problemfälle waren schön ordentlich in tauter kleine Kapitelchen und Themenkreise mit voraussehbarem Schwierigkeitsgrad und Problemschwerpunkt eingeteilt. Na ja, manchmal war das „Kapitelchen“ auch ziemlich ausgewachsen. Aber weder in der Prüfung noch in der Praxis gibt es diese übersichtlichen Kapitelchen, aus denen man gleich ersehen kann, wo nun das Problem zu suchen ist. Deshalb bekommen Sie nun einige Fälle angeboten, die ganz bewusst aus unterschiedlichen Bereichen kommen, ohne dass Sie vorher darauf hingewiesen werden. Auch wird der Schwierigkeitsgrad jetzt nicht mehr ohne weiteres abwägbar sein: Schwierige Prüfungsfälle stehen jetzt neben leichten Übungsfällen.
Karsten Roeser
Backmatter
Metadaten
Titel
Training Fachkunde
verfasst von
Karsten Roeser
Copyright-Jahr
2003
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-322-94817-5
Print ISBN
978-3-409-79758-0
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-94817-5